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Schutzmaßnahmen für Stahlprodukte: EU legt Nachweispflichten fest

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2 Kommentare

  • Kerstin Ullrich

    Mit der TARIC-Maßnahme 764 für die Einfuhr stehen ab 1. Oktober 2026 folgende Unterlagencodierungen zur Verfügung:

    • Das Land „Schmelzen und Gießen“ ist mit einem der Codierungen Y376 bis Y387 anzugeben und
    • Die Nachweise für das Schmelz- und Gießland sind mit einem der TARIC-Dokumentencodes C131 bis C139 anzugeben.

    Eine ATLAS-Info zu diesen Angaben liegt bislang noch nicht vor. Die einzelnen Unterlagencodierungen entnehmen Sie der Codeliste I0200 für die Einfuhr. 

    Laut Fußnote der TARIC-Maßnahme gilt: Wird das Land des „Schmelzens und Gießens“ und die entsprechenden Nachweise nicht angegeben, führt dies zur Ablehnung der Einfuhr.

    Verwenden Sie Import Filing: ATLAS für die Meldung von Einfuhrvorgängen, stehen Ihnen die Unterlagen automatisiert zur Verfügung. In ASSIST4 pflegen Sie Ihre Stammdaten selbst.

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  • Kerstin Ullrich

    Folgendes Update wurde im Artikel am 29. September 2026 hinzugefügt:
    Die deutsche Zollverwaltung informiert in der ATLAS-Info 1007/26 am 29. September 2026 über die notwendigen Codierungen sowie die Beantragung von alternativen Zollkontingenten, sofern die länderbezogenen Stahlkontingente bereits ausgeschöpft sind. Ausführlicher wird das Vorgehen in der Fachmeldung Stahlinstrument - neue zusätzliche Zölle auf Stahlerzeugnisse dargestellt.

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