BMF informiert: Elektronische Bescheide ab 2027
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert über den Wechsel der Zustellung von Verwaltungsakten via Datenabruf ab 1. Januar 2027. Hauptsächlich betroffen sind davon bislang die Bekanntgaben von Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Im Standard erfolgen diese nach diesem Zeitpunkt nicht mehr postalisch, sondern nur noch elektronisch über das ELSTER-Konto.
Das BMF-Schreiben vom 13. August 2026 beschreibt das Vorgehen der Zustellung. Derzeit ist eine aktive Einwilligung erforderlich, sollen Verwaltungsakte durch einen Datenabruf bereitgestellt werden. Haben Unternehmen dem nicht zugestimmt, erfolgt die Bekanntgabe noch bis Ende des Jahres 2026 postalisch.
Ab 2027 ist keine gesonderte Einwilligung mehr erforderlich und die elektronische Bekanntgabe wird zum Regelfall. Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn die Steuer- und Feststellungsbescheide aus technischen Gründen nicht elektronisch zugestellt werden können. Dies betrifft beispielsweise Umsatzsteuer- sowie Feststellungsbescheide.
Unternehmen, die Bekanntgaben auch ab 2027 postalisch erhalten möchten, müssen dies über ihr ELSTER-Konto beantragen. Ein Rechtsanspruch auf die Zustellung auf dem Postweg resultiert daraus nicht. Ein elektronischer Bescheid gilt am vierten Tag nach Bereitstellung als bekanntgegeben.
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