Beschleunigung bei Dual-Use-Gütern: BAFA-Erklärverfahren im Pilotbetrieb
Bereits im März 2026 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Pilotprojekt mit anfangs 38 Unternehmen gestartet, um eine neue Verfahrensart für bestimmte Ausfuhrvorhaben im Bereich gelisteter Dual-Use-Güter einzuführen. Nun erfolgt die Evaluierung und die Öffnung für weitere Interessierte – diese können sich beim BAFA melden.
Voraussetzung zur Teilnahme
Sind Sie ein Unternehmen mit wiederkehrenden Ausfuhren von Dual-Gütern? Wenn Sie immer wieder gleichartige Güter (gleiche Listennummer) mit einem identischen oder vergleichbaren Verwendungszweck verschicken und dafür in den letzten fünf Jahren immer Einzelgenehmigungen vom BAFA erhalten haben, erfüllen Sie die Voraussetzung zur Teilnahme am Erklärverfahren.
Zum Hintergrund
Das Erklärverfahren wurde im Rahmen der Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle bereits im 4. Maßnahmenpaket von BMWK und BAFA angekündigt und 15 Monate später im Pilotbetrieb gestartet. Nun wird es weiter geöffnet.
Vorteile des Verfahrens
Die IHK Stuttgart fasst die Vorteile zusammen: „Diese zusätzliche, verbindliche Erklärung entlastet sowohl die Unternehmen, die deutlich weniger technische Dokumente hochladen müssen. Sie entlastet aber auch die Behörde, die auf zuvor geprüfte Sachverhalte und Entscheidungen zurückgreifen kann. Erklärtes Ziel ist es, Genehmigungen innerhalb kürzester Zeit treffen zu können und zugleich Ressourcen für komplexere Fälle zu gewinnen".
Interesse?
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und am Erklärverfahren teilnehmen möchten, wenden Sie sich direkt an das BAFA: Bafa.DualUse@bafa.bund.de.
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