Verlängerung der AGG Nr. 48
Mit Bekanntgabe vom 10. September 2026 wurde die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48 für bestimmte Rüstungsgüter an die Golfstaaten und die Ukraine verlängert - sie ist nun bis zum 15. September 2027 gültig.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) setzte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum 20. März 2026 die befristete AGG für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine zu Verteidigungszwecken in Kraft.
Die zeitliche Befristung endete ursprünglich zum 15. September 2026 und wurde nun verlängert bis zum 15. September 2027.
Neben dieser Fristverlängerung wurde in Abschnitt II der Punkt 6.6 neu eingefügt: „Diese Allgemeine Genehmigung wird nach dem 15. März 2027 evaluiert”. Weitere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
>> Zum Volltext der AGG Nr. 48
Die Registrierung über ELAN-K2 darf bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr bzw. Verbringung erfolgen.
Hinweis: Die AGG sieht monatliche Meldepflichten für die ausführenden Unternehmen und weitere Bestimmungen vor. Mehr dazu finden Sie im AGG-Finder.
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