Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat am 14. September 2026 die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um die EU-Dual-Use-Güterliste. Dual-Use-Güter sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig. Der aktualisierte Anhang I tritt voraussichtlich im November 2026 in Kraft.

Jetzt prüfen: Änderungsüberblick der EU-Dual-Use-Güterliste
Durch die Aktualisierung werden die Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime umgesetzt. Daraus resultiert eine Erweiterung um neue Güter und eine Anpassung von Parametern bestehender Güterlistennummern an den aktuellen Stand der Technik.
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>> Zum unverbindlicher Überblick über die Änderungen des BAFA (6 Seiten auf Deutsch)
>> Zum Comprehensive Change Note Summary (9 Seiten auf Englisch)
Unternehmen haben nun Zeit zu prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind und ihre Prozesse anpassen müssen. Außer in der nicht veränderte Kategorie 0 gibt es überall Änderungen, Anpassungen und Anmerkungen.
Neu aufgenommene Nummern und Unternummern
- Kategorie 1: Neue Nummern für die Ausrüstung zur Herstellung paralleler Siliziumkarbidfasern (1B501) sowie zur additiven Fertigung aus energetischen Materialien (1B504), für Keramikpulver (1C507) sowie eine neue Unternummer für 1,1,3,3-Tetramethylguanidin (1C350 Nr.91).
- Kategorie 3: Neue Unternummern zu induktiven Absolut-Drehwinkelgebern (3A501f), zu Halbleiter-Leistungsschaltern (3A501h), für die Ausrüstung für die Abscheidung von Molybdän, Ruthenium oder Kombinationen daraus (3B501n1d), für Ausrüstung für EUV-Lithografie (3B501o), für Prüfausrüstung für EUV-Masken (3B501p) oder zur Reinigung für einzelne Wafer (3B501q und r), für Ausrüstung für EUV-Strukturformung (3B501s) sowie für die Abscheidung eines Mehrschicht-Reflektors für EUV-Masken (3B501t).
- Kategorie 5 Teil 1: Neue Nummer für besonders konstruierte Bibliotheken (“Libraries”) für Güter, die unter 5A001.h klassifiziert sind (5E501).
- Kategorie 9: Neue Nummer für Technologie zur Entwicklung eines Axialkompressors von Gasturbinen (9E503).
Gut zu wissen: AEB-Datenservice und SOLID
Für alle, die Exportkontroll-Lösungen von AEB im Einsatz haben, gilt: Der AEB-Datenservice berücksichtigt die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten automatisch.
Und Unternehmen, die Dual-Use-Güter im Portfolio haben könnten, müssen ihre Güter sorgfältig klassifizieren. Dabei hilft SOLID: Lassen Sie sich mit gezielten Fragen durch die Prüfung führen oder treten Sie mit KI-Guide Felix in den Dialog. Rückfragen können Sie beim gemeinsamen Blick auf SOLID stellen.
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