Norwegen digitalisiert Zollprozesse
Seit 15. September 2026 müssen alle Sendungen, die nach Norwegen importiert werden, über das norwegische Zollsystem Digitoll vorangemeldet werden. Um Verzögerungen an der Grenze zu vermeiden, sollten exportierende Unternehmen daher frühzeitig die vollständigen Daten zur Verfügung stellen. Die Einführung von Digitoll wird in zwei Phasen vorgenommen.
Bisher war es möglich, Einfuhranmeldungen nach Norwegen bis zu 10 Tage nach einer Voranmeldung zu erledigen. Dies wird nach der vollständigen Implementierung von Digitoll ab März 2027 nicht mehr möglich sein. Zukünftig sollen alle Sendungsdaten und die zugehörigen Unterlagen bereits vor Grenzübertritt dem Zoll digital vorliegen. Dadurch wird bereits vor Ankunft der Waren über eine Kontrolle entschieden. Sofern eine Sendung als risikoarm eingestuft wird, können die Waren ohne Verzögerung die Grenze passieren.
Einführung von Digitoll in Norwegen in zwei Phasen
- Phase 1 ab 15. September 2026: Verpflichtende Melde- und Offenlegungspflichten für alle Waren, die nach oder durch Norwegen transportiert werden. Diese Pflicht liegt beim Betreiber des Transportmittels.
- Phase 2 ab März 2027: Die zugehörige Zollerklärung muss spätestens am Grenzübergang eingereicht werden. Die bisherige Regelung zur Direkttransportvereinbarung wird eingestellt. Ein Verweis beispielsweise nur auf die Warenregistrierungsnummer eines Lagerhalters ist dann nicht mehr zulässig.
Werden Waren im NCTS-Verfahren nach Norwegen transportiert, kann das Verfahren am Grenzübergang oder beim zugelassenen Empfänger beendet werden.
Auf der Website des norwegischen Zolls (Tolletaten) wird umfangreiches Informationsmaterial angeboten.
Digitalisierung der Dokumentation
Mit der Umstellung auf Digitoll werden keine neuen Dokumentationspflichten eingeführt, sondern die bisherigen digitalisiert. Diese sind abhängig vom Verkehrsweg:
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