Geldwäscheverordnung der EU ab 2027
Ab 10. Juli 2027 wird die Geldwäscheverordnung der EU in Kraft treten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit verbunden ist eine Pflicht zur umfassenden Geschäftspartnerprüfung sowie die Verankerung von zugehörigen Prozessen und Dokumentationen. Für Unternehmen wird es daher zunehmend wichtiger Geschäftspartner zu kennen: Know-Your-Customer.
Neben der Geschäftspartnerprüfung erweitert die Verordnung (EU) 2024/1624 (Anti-Money Laundering Regulation – AMLR) die Anforderungen an Unternehmen. Diese müssen zukünftig nicht nur Geschäftspartner prüfen, sondern unter anderem auch
- Wirtschaftliche Berechtigungen ermitteln
- Eigentums- und Kontrollstrukturen prüfen
- Politisch exponierte Personen (PEPs) feststellen
Sollten Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikoländern vorliegen, gelten außerdem erweiterte Sorgfaltspflichten. Eine Verzahnung von Geldwäsche- und Exportkontrollprozessen werden zum zentralen Compliance-Thema. Die Geldwäscheverordnung gehört zu einem Gesamtpaket der EU. Dieses hat die Europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (Verordnung (EU) 2024/1620) eingerichtet und regelt mit der EU-Richtlinie 2024/1640 unter anderem die nationalen Aufsichtsstrukturen.
Am 21. Oktober 2026 bietet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in 90 Minuten einen Überblick im kostenfreien Online-Seminar an. Unternehmen können identifizieren, welcher Handlungsbedarf besteht.
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Hallo Frau Ullrich, der Link zur DIHK funktioniert nicht. könnten Sie den Link aktualisieren?
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Hallo Herr Springer,
der Link ist aktualisiert - danke für den Hinweis. Und nun wünsche ich allen ein schönes Wochenende!
Ruth Setzler
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