US-Produkt oder nicht? Für die De-Minimis-Regel gilt: erst prüfen, dann rechnen!
Die De-Minimis-Regel im US-Re-Exportkontrollrecht sorgt immer wieder für Unsicherheit. Nicht selten schauen Unternehmen zuerst auf die De-Minimis-Schwelle und berechnen den Wertanteil. Dabei machen sie den zweiten Schritt vor dem ersten. Im neusten AEB-Video zeigt Dr. Ulrike Jasper daher, was genau zu tun ist – und wie unnötiges Rechnen vermieden werden kann. Außerdem hat sie Tipps, was wirklich hilft...

Wer lieber schaut als liest:
>> Zum Video: Die De-Minimis-Regel des BIS einfach erklärt (Folge #7)
Erster Schritt: US-Komponenten prüfen
Die De-Minimis-Rule besagt: Außerhalb der USA hergestellte Produkte mit einem bestimmten Wertanteil von kontrollierten US-Produkten fallen in den Anwendungsbereich der EAR. Vor der Berechnung von Prozentsätzen sollte also geklärt werden, ob die verbaute US-Komponente(n) für das betreffende Bestimmungsland tatsächlich genehmigungspflichtig sind. Erst dann wird die De-Minimis-Regel der US Export Administration Regulations (EAR) relevant.
Handelt es sich tatsächlich um ein kontrolliertes Gut? Ansonsten ist die Prüfung zu Ende und der Geschäftsvorgang fällt nicht in den Anwendungsbereich der EAR.
Aufgepasst bei wechselnden Zielländern
Haben Sie bereits festgestellt, dass die verbaute US-Komponente unter einer ECCN gelistet ist, müssen Sie das Bestimmungsland prüfen. Nicht alle gelisteten Güter werden für jedes Land kontrolliert. Ist eine US-Komponente für das Bestimmungsland nicht genehmigungspflichtig, kann die Prüfung ebenfalls hier beendet werden. Beim Wechsel des Ziellandes, muss jedoch wieder geprüft werden!
Hinweis: Im Geschäftsverkehr mit Iran, Syrien, Kuba und Nordkorea sind alle US-Produkte kontrolliert und müssen in die De-minimis-Kalkulation einbezogen werden.
Nur nach der positiven Prüfung: Berechnung des Wertanteils
Wurden tatsächlich kontrollierte Güter für das Bestimmungsland verbaut? Dann muss jetzt und erst jetzt die Höhe des Wertanteils der kontrollierten Produkte berechnet werden. Grundlage ist der Fair-Market-Price. Wenn der Anteil 25% oder weniger beträgt, ist das außerhalb der USA hergestelltes Produkt kein US-Produkt im Anwendungsbereich der EAR. Hinweis für Iran, Syrien, Kuba und Nordkorea: Hier liegt die De-minimis-Schwelle bei 10 %.
Was hilft? 3D-Tipp und SOLID
Kurz zusammengefasst ist alles im 3D-Tipp von Dr. Ulrike Jasper: Erst Decision Tree des BIS prüfen, dann die De-Minimis-Rule anwenden und am Schluss die Details klären. Ausnahmen zur De-Minimis-Regel sind unter §734.4 (a) EAR zu finden.
Wer sich durch alle Schritte der De-Minimis-Regel führen lassen möchte, nutzt am besten SOLID. Einfach kostenfrei testen. Und anschließend die Erkenntnisse kommentieren, dokumentieren und archivieren.
>> Zur De-Minimis-Prüfung in SOLID
>> Zum Video: Die De-Minimis-Regel des BIS einfach erklärt (Folge #7)
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