Importe von Pflanzen in die EU: Risikowarenliste aktualisiert
Zum Schutz vor dem Einschleppen von Schadorganismen durch Importe gelten für Pflanzen und Pflanzenteile EU-Schutzmaßnahmen. Die Liste der betroffenen Warennummern wurde im Juli 2026 durch das Julius-Kühn-Institut aktualisiert.
Mit der Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 wurde die Aktualisierung am 20. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab dem 15. Oktober 2026 anzuwenden.
Anders als im Vorjahr benennt das Dokument zu den betroffenen Warennummern nicht mehr das konkrete phytosanitäre Risiko, das der Import darstellt. Die Vorschriften gelten für alle Drittländer außer der Schweiz. In der Liste ist auch die Häufigkeit der Kontrollen der Sendungen angegeben: Laut der aktuellen Liste müssen für alle enthaltenen Warennummern mindestens fünf Prozent der Sendungen geprüft werden.
Neu in die Liste aufgenommen wurden Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke – außer zum Anpflanzen (ex 601 10 90). Zudem Melonen (0807 19 00) sowie Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat (1209 99 99).
Entfallen sind die Warennummern ex 0604 20 19, 0707 00 05, 0708 20 00 und 1209 99 10.
Betroffene Warennummern müssen nach § 15 Pflanzenbeschauverordnung mindestens einen Werktag vor der Einfuhr bei einer der amtlichen Auskunftsstellen des Pflanzenschutzdienstes der Länder angemeldet werden. In Importen wird dann das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED-PP) codiert.
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