EU-Rechtsrahmen zur Absicherung des Weltraums
Mit einem Beschluss durch den Rat der EU wurden die Möglichkeiten und der Umfang an Reaktionen erweitert, sollte die Sicherheit der EU im Weltraum bedroht werden. Das können Cyberangriffe, Spionage oder Störungen in der Lieferkette sein. Dazu gehört auch die Möglichkeit, restriktive Maßnahmen zu erlassen.
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/2195 des Rates vom 28. September 2026 werden die bestehenden Reaktionen auf Bedrohungen der Weltraumarchitektur erweitert. In der „Space Security Toolbox“ werden der EU Handlungsoptionen gegeben, die der Ministerrat auf Vorschlag durch den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik erlassen kann. Unter anderem werden im Artikel 8 auch die wirtschaftlichen Sanktionen festgelegt:
Im Falle einer Bedrohung im Weltraum kann der Hohe Vertreter dem Rat vorschlagen, restriktive Maßnahmen gegen einschlägige Personen und Organisationen zu erlassen, um einer solchen Bedrohung zu begegnen und die grundlegenden Interessen der Union zu schützen.
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