Elektronisches Bescheinigungssystem Traces: Ausnahmen für Ukraine
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/260, die am 18. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, werden aufgrund der russischen Invasion Übergangsbestimmungen für die Ukraine auf das Kontrollsystem Traces ausgeweitet.
Damit wird eine Kontrollbescheinigung in TRACES ohne Anbringung eines qualifizierten elektronischen Siegels gestattet und gilt auch mit der Unterschrift der befugten Person der zuständigen Behörde.
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