Allgemeine Genehmigungen der EU: Russland ausgeschlossen
Ab sofort können folgende AGGs nicht mehr für Russland verwendet werden:
- EU003: Wiederausfuhren von Dual-Use-Gütern nach Instandsetzung oder Austausch
- EU004 – Vorübergehende Ausfuhren von Dual-Use-Gütern zu Ausstellungen und Messen
- EU005 – Bestimmte Telekommunikationsgüter
Die Änderung der EU-Dual-Use Verordnung 2021/821 verhindert, dass Russland Zugang zu kritischen Technologien und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erlangt.
Das BAFA informiert auf der Website zu den Allgemeinen Genehmigungen zu den Änderungen.
Hinweis zu Belarus:
Möglicherweise haben Sie sich gefragt, warum Belarus (Weißrussland) aus den privilegierten Bestimmungsländern der Allgemeinen Genehmigungen der EU nicht herausgenommen wurde, obwohl die Restriktionen gegen beide Länder bezüglich des Handels mit Dual-Use-Güter analog verhängt sind? Belarus gehört nicht zu den zugelassenen Bestimmungszielen für die AGGs Nr. EU001-EU007. Für die AGG Nr. EU008 gehört sie zu dem Länderkreis, für den die Nutzung der EU008 nicht erlaubt ist.
Daten in der Anwendung
Nutzen Sie Export Controls von AEB, wurde der Datenservice bereits angepasst. Eine manuelle Anpassung ist nicht erforderlich. Die Datenservice-Historie können Sie in Ihrer AEB-Anwendung unter Stammdaten – Compliance – Datenservice-Historien nachvollziehen.
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