Hilfsmittel erweitert: Access2Market mit mehr Angaben
Mit grundlegenden Informationen für Ein- und Ausführer zu mehr als 120 Ländern, bietet die zentrale Datenbank der EU-Kommission eine umfassende Recherchemöglichkeit an. Hinzugekommen sind Angaben zu Importverboten und Hinweise zu Sanktionen.
Neben den Anforderungen an Verfahren und Formalitäten, einem Ursprungsrechner, Präferenzregelungen, Statistiken oder Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Im- und Exporteure hat das Online-Tool Access2Markets die bestehenden Recherchemöglichkeiten erweitert. Nutzen Sie das Tool, um schnell an die wichtigen Informationen für Ihre Im- und Exportvorhaben zu kommen. Neu dabei:
Importverbote finden
Ob Sie z. B. Asbest, Alkohol oder Hoverboards nach Saudi-Arabien liefern dürfen, erfahren Sie, indem Sie die Suchmaske mit Angaben zur Warennummer, dem Export- und Bestimmungsland füllen. Innerhalb der produktspezifischen Anforderungen zu den Verfahren und Formalitäten finden Sie dann Informationen zu Importverboten, bzw. temporären Importverboten.
Hinweise zu Sanktionen
Neu wird auch auf landesbezogene Sanktionen der EU gegenüber dem Handelspartner beim Ex- und Import hingewiesen. Diese werden in einem Hinweisfenster angezeigt, das jeweils weiterführende Verlinkungen enthält. Im Falle von Russland wird ein FAQ in PDF-Form angeboten.
Access2markets optimal nutzen
Damit Sie in der Datenbank schnell die richtigen Informationen finden, können Sie umfangreiche Hilfsangebote zu Access2markets nutzen: Eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten, kurze Tutorials zu einzelnen Fachthemen oder eine kurze Videopräsentation.
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