De-Minimis-Kalkulation – wie geht das eigentlich?
Die De-Minimis-Rule regelt, welche außerhalb der USA hergestellten Produkte mit verbautem US-Content in den Anwendungsbereich des amerikanischen Exportkontrollrechts nach den EAR fallen.
Der Blick ins Gesetz
Wenn wir uns nun von der juristischen Seite diesem Thema nähern, ist ein Blick in die EAR unerlässlich. In § 734.4 EAR finden sich die gesetzlichen Vorgaben.
Entscheidend kommt es darauf an, dass in eine De-Minimis-Kalkulation ausschließlich kontrollierte US-Produkte einzubeziehen sind.
[...] Reexports of a foreign-made commodity incorporating controlled U.S.-origin commodities [...]
In der Praxis bleibt das für die De-Minimis-Kalkulation entscheidende Kriterium “controlled” sehr häufig unbeachtet. Die Folgen dieses Fehlers durchziehen dann nicht selten die gesamte Lieferkette.
[...] Reexports of a foreign-made commodity incorporating controlled U.S.-origin commodities [...]
In der Praxis bleibt das für die De-Minimis-Kalkulation entscheidende Kriterium “controlled” sehr häufig unbeachtet. Die Folgen dieses Fehlers durchziehen dann nicht selten die gesamte Lieferkette.
Wie der Begriff „controlled“ aus Sicht der EAR zu überprüfen ist, findet sich in den Guidelines zur De-Minimis-Rule in Supp.2 to § 734 EAR,
[...] (1) U.S.-origin controlled content. To identify U.S.-origin controlled content for purposes of the de minimis rules, you must determine the Export Control Classification Number (ECCN) of each U.S.-origin item incorporated into a foreign-made product. Then, you must identify which, if any, of those U.S.-origin items would require a license from BIS if they were to be exported or reexported (in the form in which you received them) to the foreignmade product’s country of destination. F. [...]
Die Prüfung hinter der De-Minimis-Rule
Die De-Minimis-Rule erfordert eine fiktive Prüfung. Geprüft werden muss, ob die Lieferung der US-Produkte in unverbautem Zustand bei einem Export aus den USA in das Bestimmungsland des Endprodukts genehmigungspflichtig wäre. Nur für den Fall einer Genehmigungspflicht beim Export des US-Produkts in unverbautem Zustand, ist eine De-Minimis-Kalkulation vorzunehmen.
Die De-Minimis-Rule erfordert grundsätzlich eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls, die ohne vertiefte Kenntnisse im Umgang mit den EAR nicht möglich ist.
SOLID hilft bei der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben
Ausgehend von den in der Praxis auftretenden Schwierigkeiten und den vielen Anfragen, wie denn eigentlich konkret zu kalkulieren wäre, haben wir uns entschlossen gesetzlichen Regelungen zur De-Minimis-Rule über SOLID prüfbar zu machen. Egal ob das verbaute US-Produkt mit EAR99, einer nationale amerikanischen ECCN oder einer ECCN aus den Exportkontrollregimen klassifiziert ist, SOLID führt durch die gesetzlichen Vorgaben und dokumentiert und archiviert die durchgeführten Prüfschritte und hinterlegten Kommentare. Auf Ausnahmefälle wird hingewiesen.
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