Ukraine: So bleiben Sie auf dem Laufenden zu den aktuellen Sanktionen
Geschäfte mit Russland, Belarus oder Donezk und Luhansk sind durch EU- und US-Sanktionen radikal eingeschränkt. Ein Auszug an hilfreichen Webseiten von Zoll, BAFA und IHKen, die aktuell informieren.
Viele Unternehmen haben ihre Russlandgeschäfte vorläufig auf Eis gelegt. So rät die IHK Stuttgart bei Geschäften mit Russland (und Belarus) neben einer grundsätzlichen Markteinschätzung zunächst zu prüfen:
- ob der Geschäftspartner in Russland (Belarus) von den Sanktionen erfasst ist […]
- ob Zahlungen überhaupt noch ankommen. […]
- bei Warenlieferungen: ob ein Transport möglich ist
Der Zoll informiert ebenfalls aktuell über die Beschränkungen der Embargos mit Russland, Belarus und Ukraine (annektierte Gebiete). Auf der Übersichtsseite wird das Datum der Überarbeitung angegeben, die einzelnen Länderseiten gehen dann präzise auf die Beschränkungen der bestehenden Embargos ein:
Das BAFA verlinkt auf den Seiten zu den genannten Ländern nicht nur die Gesetzestexte, sondern beantwortet beim Russland-Embargo auch häufig gestellte Fragen. Fragen Sie sich auch: Wie wird mit Ausfuhrgenehmigungen umgegangen, die vor dem Inkrafttreten der Sanktionen erteilt wurden und deren Ausfuhr noch nicht erfolgt ist? Was passiert mit Altverträgen? Dann sind Sie auf den BAFA-Seiten richtig:
Aktuelle Informationen zu den neuen Unterlagencodierungen für Russland und Belarus sowie die dazugehörigen ATLAS-Infos finden Sie in folgenden Beiträgen:
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Update: Bitte beachten Sie die oben ergänzten Links mit aktuellen Informationen zu den neuen Unterlagencodierungen für Russland und Belarus sowie den dazugehörigen ATLAS-Infos.Freundliche GrüßeThomas PaulusAEB Service & Support0
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