e-Learning-Kurs zur Zentralen Zollabwicklung
Auch wenn die Einfuhr-Zollsysteme der Mitgliedstaaten noch nicht durchgängig miteinander kommunizieren können, ist in Phase 1 der Zentralen Zollabwicklung (früher: Einzige Bewilligung) vorgesehen, dass die nationalen Zollämter EU-weit zusammenarbeiten.
Der Wirtschaftsbeteiligte muss für Importanmeldungen in anderen Mitgliedstaaten nur mit seinem überwachenden Zollamt als Single Point of Contact kommunizieren. Immerhin eine Stunde sollten Sie sich für den Kurs reservieren.
Fragen klären im AEB-Seminar
Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie am 28. Juni 2022. Hier haben Sie die Gelegenheit Rückfragen zu stellen und erfahren mehr zum Best Practice. Schließlich können auch Bewilligungsanträge oder die Neugestaltung von Unternehmensprozessen herausfordernd sein.
28. Juni 2022, 10 - 11.30 Uhr
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