Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
Die Änderungen der AGG treten am 1. April 2022 in Kraft. Ausgenommen von den Änderungen ist nur die Allgemeine Genehmigung Nr. 28, da diese bereits bis zum 31. März 2023 gültig ist.
Neue Gültigkeitszeiträume:
- Verlängerungen bis 30. September 2022: AGG Nr. 18 – Nr. 27
- Verlängerungen bis 31. März 2023: AGG Nr. 12 – Nr. 17 und AGG Nr. 30
Inhaltliche Änderungen:
Für die AGG Nr. 13, Nr. 16 bis Nr. 20, Nr. 25 bis Nr. 27 sind inhaltliche Änderungen in Kraft getreten. Mehr zu den inhaltlichen Änderungen finden Sie auf der Website des BAFA zu den Allgemeinen Genehmigungen.
Unter anderem wurde die Russische Föderation aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele aus der AGG Nr. 17 für Frequenzumwandler gestrichen. Die AGG Nr. 19 für geländegängige Fahrzeuge ist nicht länger anwendbar für Burkina Faso, Elfenbeinküste, Eritrea, Jemen, Liberia, Saudi-Arabien, Türkei oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Weitere inhaltliche Änderungen entnehmen Sie der Website des BAFA.
Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Änderungen auf der Website des BAFA veröffentlicht wurden.
- Allgemeine Genehmigung Nr. 25: Aus den begünstigten Bestimmungszielen wurden Äthiopien, Burkina Faso und Marokko gestrichen.
Weitere Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen sowie eine Liste der aktuell verfügbaren AGGs finden Sie auf der Website des BAFA.
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