Zoll aktualisiert das Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungscodierungen
Mit der Neufassung der Verordnung (EU) 833/2014 zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands durch die Verordnung (EU) 2022/262 vom 23. Februar 2022 sind neue Güterprüfungen notwendig geworden. Auch gegenüber Belarus sind Verschärfungen bei güterbezogenen Beschränkungen in Kraft getreten durch die Verordnung (EU) 2022/355 vom 2. März 2022. Belegen Sie Ihre Güterprüfung durch die Meldung von Unterlagencodierungen an den Zoll. Das Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen hat im März zwei Aktualisierungen erfahren.
Aktualisierung vom 1. März 2022 in Bezug zur Russland-VO
Dazu finden Sie nähere Erklärungen, die die Codierungen Y987, Y990 und Y992 betreffen, außerdem zur Unterlagencodierung Y985 für Ausnahmetatbestände nach Verordnung (EU) 2022/263 (S.20).
Die Tabellen ab S. 51 “Negativcodierung mit Bezug zur Russland-VO" und folgend “Negativcodierung mit Bezug zu den ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk” bieten Ihnen neben dem Codierungstext kurze Erklärungen.
Aktualisierung vom 7. März 2022 in Bezug zur Belarus-VO
Nachfolgend wurden die Unterlagencodierungen zu restriktiven Maßnahmen gegen Belarus aufgenommen. Sie finden auch hier kurze Erläuterungen zu den Codierungen in der tabellarischen Auflistung ab S. 47.
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