Ägypten: Geänderte Zahlungsbedingungen und EU-Klage gegen Registrierungspflichten
Geänderte Zahlungsbedingungen bei Importen
Laut der AHK Ägypten hat die ägyptische Zentralbank (CBE) am 12. Februar 2022 festgelegt, dass für die Durchführung von Importgeschäften ausschließlich Akkreditive (LCs) akzeptiert werden. Die Geschäftsbanken wurden angewiesen die Anforderung bis zum 22. Februar 2022 umzusetzen – Ausnahmen sind z. B. für Waren vorgesehen, die vor der Veröffentlichung dieser Entscheidung versandt wurden. Ab Anfang März ist die Entscheidung dann verpflichtend.
Weitere Ausnahmen für eine Zahlung mittels Cash-against-Documents (CAD) bleiben für u.a. Kurier- oder Expresspostsendungen oder Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar bestehen sowie für bestimmte Produktkategorien. Die IHK Rhein-Neckar listet weitere Ausnahmen auf.
Um die Umstellung zu erleichtern, hat die Zentralbank Vorgaben an die ägyptischen Geschäftsbanken herausgegeben. Diese sollen zum Beispiel sämtliche Provisionen für Akkreditive senken, Kreditlinien für existierende Kunden erhöhen oder für neue je nach Importvolumen gewähren sowie umgehend auf Kundenanfragen reagieren.
EU-Klage bei der WTO eingereicht
Für viele Produkte, die in Ägypten einer Regulation unterliegen, müssen sich exportierende Unternehmen seit 2016 bei der General Organization for Export & Import Control (GOEIC) registrieren. Das betrifft insgesamt 29 Produktkategorien, wie Haushaltsgeräte, Kleidung, Möbel oder Fahrräder. Laut EU ist der Registrierungsprozess willkürlich und kann sich über Jahre hinziehen. Das lässt sich auch an den Kennzahlen der betroffenen Waren ablesen. Die EU-Ausfuhren gingen seither um bis zu 40 % zurück.
Am 26. Januar hat die EU-Kommission in einer Presseerklärung bekanntgegeben, dass sie bei der WTO ein Verfahren zur Streitbeilegung angestrengt hat, da diese Vorschriften eine unfaire Marktzugangsbeschränkung darstellen.
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