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Schweiz schafft Zölle auf Industrieprodukte ab

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Kommentare

4 Kommentare

  • Community-Mitglied 1
    Sehr geehrtes AEB Team,
    habe ich das richtig verstanden, dass nur bei den ZT-Nr. lt. Aufstellung der Seco, ab 2024 die Zölle in der Schweiz entfallen und keine Ursprungserklärung auf der Rechnung mehr notwendig ist?
    Viele Grüße
    Tania Schwarz-Krüger
    0
  • Thomas Hartinger
    Sehr geehrte Frau Schwarz-Krüger,

    in der Aufstellung der SECO sind die jetzt gültigen und die ab 2024 gültigen Zolltarifnummern aus den Kapiteln 25-97 mitsamt der Zollsätze einander gegenübergestellt. Ob es noch weitere Zolltarifnummern gibt, insbesondere aus Kapitel 1-24, bei denen ebenfalls Zölle entfallen, kann ich Ihnen nicht sagen. In größerem Umfang dürfte das jedoch nicht der Fall sein.

    Wenn die Ware, die Sie in die Schweiz liefern, zollfrei ist, brauchen Sie normalerweise keine (präferenzielle) Ursprungserklärung mehr, es sei denn Ihr Kunde möchte die Ware mit Präferenz weiterliefern oder kumulieren. Womöglich möchte der Kunde auch den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware wissen.

    Freundliche Grüsse,
    Thomas Hartinger
    0
  • Community-Mitglied 1
    Sehr geehrter Herr Hartinger,
    vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht.
    Viele Grüße
    Tania Schwarz-Krüger
    0
  • Thomas Hartinger
    Sehr geehrte Frau Schwarz-Krüger,

    gerade habe ich in meinem Beitrag folgenden Hinweis ergänzt: In der Schweiz zählen einige Waren aus den Kapiteln 35 und 38 zu den Agrarprodukten und sind damit von der Aufhebung der Zölle ausgenommen.
    Die betroffenen Waren finden Sie auf Seite 11 der im Beitrag genannten Botschaft, oder in der Tabelle des SECO.

    Freundliche Grüsse,
    Thomas Hartinger
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