Aufbewahrung von Carnets A.T.A. – so können Sie diese länger als drei Jahre vorweisen
Dank Carnets können Waren zur vorübergehenden Verwendung in 65 Ländern dieser Welt ausgeführt werden. Die Zollpassierscheine werden von der IHK ausgestellt und nach den Reisen oder spätestens nach Ablauf der einjährigen Gültigkeit an diese zurückgegeben. Bei späteren Rückfragen ausländischer Zollverwaltungen liegen sie bei den IHKen noch drei Jahre lang vor, bevor sie vernichtet werden.
Sollten Sie über Zeitraum von drei Jahren hinaus Ihre Carnets archivieren wollen, müssen Sie diese bis zum 30. April 2022 laut der IHK Magdeburg bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer anfordern
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