Die EU fragt nach: Konsultationen zur Steuerregelungen
Globale Unternehmenssteuer auf dem Weg
Im Oktober 2021 hat sich die überwiegende Mehrheit der Verhandlungspartner aller G20 und OECD-Staaten auf ein Zwei-Säulen-Modell geeinigt. In der ersten Säule sollen in gewissem Umfang Besteuerungsrechte gegenüber multinationalen Unternehmen an die Länder übertragen werden, in denen Sie tätig sind und Gewinne erzielen. Diese werden dann unabhängig von der Ansiedlung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen in den Marktstaaten erhoben. Gebunden ist die Steuerpflicht der multinationalen Konzerne an einen weltweiten Umsatz von mehr als 20 Milliarden Euro und einer Umsatzrendite von mehr als 10 %.
Unternehmen, die daran teilnehmen möchten, sollten schnell sein. Da die Umsetzung bereits für 2023 geplant ist, können Interessierte nur bis zum 4. März 2022 an der Umfrage New public consultation on new tax determination teilnehmen.
Mehrwertsteuer in Europa digital gestalten
Noch bis zum 15. April kann Feedback eingereicht werden zu den Plänen der EU-Kommission, Mehrwertsteuervorschriften stärker an das digitale Zeitalter anzupassen. Dies umfasst z. B.
- Erfahrungen mit und Anforderungen an digitale Meldungen und elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen,
- Neue Regelungen bei Verkäufen und Dienstleistungen über digitale Plattformen und
- Zentrale Registrierung für Unternehmen in der EU zur Abrechnung der Mehrwertsteuer, wie dies bereits möglich ist für Lieferungen an Privatpersonen über den One Stop Shop / Import One Stop Shop.
Die dort verlinkten Hintergrundinformationen sowie die Sondierung und Konsultation können auf Deutsch aufgerufen bzw. über den Browser umgestellt werden.
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