Der Zoll aktualisiert: Merkblatt zu Genehmigungscodierungen
Keine Ausfuhrgenehmigung für COVID-19-Impfstoffe
Seit 2022 entfällt die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Impfstoffen. Die Anzahl der Dosen und herstellerabhängige TARIC-Codierungen müssen allerdings weiterhin in Ausfuhren angegeben werden.
Erläuterungen zu AzA und AzG
Die Zollverwaltung hat Erläuterungen ergänzt, demnach eine Auskunft des BAFA zur Dual-Use-Güterliste keine Aussage zur Zulässigkeit des Ausfuhrvorhabens enthält. Die Auskunft zur Güterliste codieren Sie mit Y901/AzG in einer Ausfuhranmeldung.
Die Zollverwaltung weist für die Codierung 3LLG/AzA - der Auskunft des BAFA zum Außenwirtschaftsverkehr - daraufhin, dass diese nur eine Aussage für den einzelnen Vorgang trifft und nicht für künftige Vorhaben.
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