Carnet ATA für UK: Angabe in der GVMS-Meldung erforderlich
Die IHK Lippe zu Detmold meldet, dass bei vorübergehenden Einfuhren die Carnet ATA-Nummer im Feld “Declaration Reference” im GVMS eingetragen werden muss. Diese Vorgabe gilt nur für Fahrzeuge, die die Frachtroute benutzen, das betrifft LKW über 7,5 t.
Seit 1. Januar 2021 können Sie das Carnet A.T.A-Verfahren auch für Großbritannien nutzen. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet eine Länderinformation für Großbritannien zum Carnet ATA mit allen wichtigen Hinweisen an.
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