Neues Merkblatt: Lieferungen an Schiffe und Flugzeuge
Am 23. Dezember hatte der Verband deutscher Schiffsausrüster seine Mitglieder informiert, dass die Generalzolldirektion das Merkblatt und den Vordruck HH 0114-E ”Lieferzettel für Schiffsbedarf” aktualisiert hat. “Der Verband Deutscher Schiffsausrüster e.V. war als betroffener Branchenverband in diese Aktualisierungsprozesse mit eingebunden worden”, ließ der Geschäftsführer Thorsten Harms wissen.
Das unter anderem um Marktordnungswaren gekürzte Merkblatt hat teilweise neue Nummerierungen erhalten und Erweiterungen bei Warenlieferungen in die ausschließliche Wirtschaftszone (zwischen 12 und max. 200 Seemeilen seewärts) sowie bei Antidumping- und Ausgleichszöllen erfahren. Die tabellarischen Übersichten wurden von 13 Anhängen auf vier gekürzt.
Die Anhänge 1 und 2 behandeln Lieferungen an Schiffe bzw. Flugzeuge in Fällen, in denen eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist. Seit 1. Januar 2022 findet unter anderem “EU” für die Art der Anmeldung keine Anwendung mehr. In den genannten Fällen ist das Bestimmungsland mit QQ, QR oder QS anzugeben und als Art der Anmeldung CO oder EX.
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