Start von ATLAS-IMPOST
Seit 1. Juli 2021 sind Importe unter 22 Euro anmeldepflichtig und es wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bis 150 Euro bleiben Ihre Importe weiterhin zollfrei. Mit ATLAS-IMPOST können Sie Post- und Kuriersendungen zur Überführung in den freien Verkehr anmelden. Der Vorteil: Es wird nur ein reduzierter Datensatz benötigt. Die wichtigsten Eckdaten:
Ab wann können Sie ATLAS-IMPOST nutzen?
Ab dem Servicepaket Februar 2022 erhalten Sie die Möglichkeit direkt in Ihrer AEB-Anwendung Import Filing: ATLAS. Den genauen Termin entnehmen Sie der AEB-Nachricht in Ihrer Anwendung.
Für welche Sendungen ist die Anwendung gedacht?
Mit ATLAS IMPOST melden Sie Sendungen mit einem Warenwert bis zu 150 Euro zum freien Verkehr an. Außer im Fall des Import One Stop Shop (IOSS) muss der Empfänger in Deutschland sein und die Abgaben werden über ein Aufschubkonto belastet.
Welche Waren dürfen Sie nicht über ATLAS-IMPOST anmelden?
- Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen
- Waren, die Verbrauchsteuern unterliegen
Was muss in Import Filing: ATLAS vorbereitet werden?
Um IMPOST-Sendungen an den Zoll zu melden, brauchen Sie keine Änderung Ihrer BIN beim Zoll zu beantragen. Pflegen Sie lediglich zugehörige Stammdaten in der Anwendung. Die sechsstelligen Codes des Harmonisierten Systems, die Sie für Ihre Waren benötigen, liefert AEB über einen Datenservice.
Welche Kosten entstehen?
Es entstehen keine initialen Einrichtungskosten. Die IMPOST-Anmeldungen fließen - wie bei anderen Anmeldungen auch - in Ihre monatlichen Transaktionsgebühren ein.
Reinschnuppern in einer kostenfreien SneakPreview
Sind Sie im E-Commerce tätig? Oder haben Sie Import Filing: ATLAS im Einsatz und können ab Februar auch ATLAS-IMPOST nutzen - doch Sie wissen noch nicht, ob sich das für Sie lohnt?
Werfen Sie am 9. August 2022 einen Blick in die Anwendung. In 45 Minuten lernen Sie Import Filing: ATLAS und die Anmeldung von Post- und Kuriersendungen (APK) kennen. Der integrierte Assistent führt Sie zuverlässig durch die Eingaben und weist Sie z. B. daraufhin, falls Ihre Anmeldung die zulässige Wertgrenze übersteigt.
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