Ausgabe 2022: Merkblatt zu Zollanmeldungen
In seiner Vorbemerkung verweist der Zoll auf die Anpassungen durch Aktualisierungen im UZK (IA und DA). Belassen wurden die Abschnitte zu den Förmlichkeiten bei der Einfuhr, bis auf ein Datenelement zum “zusätzlichen steuerlichen Verweis” (S.90).
Art des Geschäfts
Der Anhang 3 zur Art des Geschäfts enthält bereits die neue Codeliste und ausführliche Anmerkungen zu den einzelnen Codierungen. Für Ihre Exporte und Importe gilt, dass diese nicht vor dem 15. Januar 2022 mit den neuen Arten zu melden sind, sondern Sie sich hier noch an den bisherigen Arten des Geschäfts orientieren.
Weitere Änderungen sind unter anderem
- Die Berechnung des statistischen Wertes ist mit neuen Erläuterungen versehen (z. B. S. 86).
- Die Meldung von Containern wurde ergänzt: Hier kann der ILU-Code angegeben werden für Waren, die in Wechselbehältern und Sattelanhängern befördert werden (z. B. S. 61).
- Die elektronische Übermittlung von BLE-Ausfuhrlizenzen und Einfuhrdokumenten wurde aufgenommen.
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