Angabe „EU“ bei Einfuhren ins Vereinigte Königreich seit 1.1.2022 nicht mehr zulässig
Der Ländercode “EU” kann in CHIEF bereits seit 1. Januar 2022 nicht mehr gemeldet werden. In CDS soll dies in Kürze folgen. Dort gibt es eigene Felder für den präferenziellen und den nichtpräferenziellen Ursprung. Bei vorliegender Präferenz dürften der Präferenzursprung mit „EU“ und der nichtpräferenzielle Ursprung mit dem jeweiligen Mitgliedstaat anzugeben sein.
Einschätzung des DIHK
Die größte Herausforderung für Unternehmen besteht also im Ursprungsnachweis. Der einzelstaatliche Ursprung kann häufig nicht vom Ursprung „EU“ abgeleitet werden und ist in manchen Fällen auch gänzlich unbekannt. Der DIHK hat daher bei der britischen Zollverwaltung um Präzisierung gebeten. Bis zur weiteren Klärung wird folgendes Vorgehen von der IHK Düsseldorf empfohlen:
Sofern der einzelstaatliche nichtpräferenzielle Ursprung zwingend in der Einfuhrzollanmeldung verlangt wird, dieser aber nicht bekannt ist, sollte beim Datenfeld „Country of Origin“ auf den Iso-Alpha-2-Code des Versendungslandes („Country of Dispatch“) zurückgegriffen werden.
Hinweis: Bei der präferenziellen „Erklärung zum Ursprung (EzU)“ sollte an dem Wortlaut des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem UK festgehalten werden. Hier ist unverändert die Ursprungsangabe „EU“ bzw. „Europäische Union“ zu verwenden. Von einem ergänzenden Klammerzusatz in der EzU zur Ergänzung eines einzelnen EU-Mitgliedsstaates raten wir ab. Sofern in der Einfuhrzollanmeldung zusätzlich zum Datenelement für den Präferenzursprung „EU“ auch ein Datenelement zum „nichtpräferenziellen Ursprung“ (Country of Origin) zwingend auszufüllen ist, sollte auch hier im Zweifel auf den Iso-Alpha-2-Code des „Versendungslandes“ zurückgegriffen werden.
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Wir haben morgen eine Sendung nach UK, und ich bin gerade dabei, die Dokumente vorzubereiten.Darf der Ländercode EU auch in dem Satz zum Ursprung nicht mehr angegeben werden ("The exporter of the products covered by this document .... declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of EU preferential origin")?Danke für eine kurze Info hierzu.
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Guten Tag Cornelia, der DIHK-Empfehlung folgend sollten Sie weiterhin im Wortlaut der Erklärung zum Ursprung von „EU“ bzw. „Europäischer Union“ sprechen, da dies über das Freihandelsabkommen vorgegeben ist. Dies natürlich nur, sofern Sie überprüft haben, dass die Ware für das Vereinigte Königreich präferenzberechtigt ist.Die Änderung betrifft nach meiner Einschätzung vor allem die Angabe des (nichtpräferenziellen) Ursprungs in Einfuhrzollanmeldungen. Ggf. möchte Ihr Kunde / der Importeur bzw. der Zolldeklarant diesen Ursprung von Ihnen wissen. Im oben wiedergegebenen Hinweis wird davon abgeraten, zur Mitteilung des nichtpräferenziellen Ursprungs die Erklärung zum Ursprung zu verwenden.Freundliche Grüsse,Thomas Hartinger
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Danke, Herr Hartinger.
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