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Angabe „EU“ bei Einfuhren ins Vereinigte Königreich seit 1.1.2022 nicht mehr zulässig

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Kommentare

3 Kommentare

  • Community-Mitglied 1
    Wir haben morgen eine Sendung nach UK, und ich bin gerade dabei, die Dokumente vorzubereiten.
    Darf der Ländercode EU auch in dem Satz zum Ursprung nicht mehr angegeben werden ("The exporter of the products covered by this document .... declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of EU preferential origin")?

    Danke für eine kurze Info hierzu.
     

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  • Thomas Hartinger
    Guten Tag Cornelia,

    der DIHK-Empfehlung folgend sollten Sie weiterhin im Wortlaut der Erklärung zum Ursprung von „EU“ bzw. „Europäischer Union“ sprechen, da dies über das  Freihandelsabkommen vorgegeben ist. Dies natürlich nur, sofern Sie überprüft haben, dass die Ware für das Vereinigte Königreich präferenzberechtigt ist.

    Die Änderung betrifft nach meiner Einschätzung vor allem die Angabe des (nichtpräferenziellen) Ursprungs in Einfuhrzollanmeldungen. Ggf. möchte Ihr Kunde / der Importeur bzw. der Zolldeklarant diesen Ursprung von Ihnen wissen. Im oben wiedergegebenen Hinweis wird davon abgeraten, zur Mitteilung des nichtpräferenziellen Ursprungs die Erklärung zum Ursprung zu verwenden. 

    Freundliche Grüsse,
    Thomas Hartinger

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  • Community-Mitglied 1
    Danke, Herr Hartinger.

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