Anhänge der EU-Dual-Use-VO aktualisiert - SOLID hilft beim Klassifizieren Ihrer Güter
Die Vorab-Fassungen sind zusammen mit dem englischsprachigen Änderungsüberblick im Register der Kommissionsdokumente verlinkt.Der Anhang I der EU-Dual-Use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest. In Anhang I werden die Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst.
Hinweis: Die Güter des Anhang I sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.
Den Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I finden Sie auf der Homepage des BAFA. Hintergrund der regelmäßigen Aktualisierung Anhang I der EU-Dual-Use-VO fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG) und das Wassenaar-Arrangement (WA). Die Beschlüsse, die in den Regimen gefasst werden, müssen von den Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Güterlisten eingearbeitet werden. Im Falle der EU ist dies der Anhang I zur EU-Dual-Use-VO.
SOLID hilft bei der Güterklassifizierung
Unternehmen sollten die Änderungen des Anhang I der EU-Dual-Use-VO zum Anlass nehmen, die Klassifizierung ihres Warenstamms zu überprüfen. Eventuell führen die Änderungen dazu, dass einzelne Güter aus dem Kontrollbereich fallen oder aber hinzukommen. Die Online-Plattform SOLID unterstützt Unternehmen bei dieser Überprüfung. SOLID führt anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Auch die nationalen Kontrolllisten des Teil 1 Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste können mit SOLID überprüft werden. Testen Sie SOLID kostenfrei und die ersten 30 Tage nach der Registrierung sogar in der PLUS-Variante mit inkludierter Kommentar-, Dokumentations- und Archivfunktion.
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Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1 am 7. Januar in Kraft getreten. 0
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