Ab sofort: Neue Arten des Geschäfts in Aus- und Einfuhren verwenden
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Analysefunktion und Umschlüsselung vorbereiten
In Import Filing: ATLAS und Export Filing: ATLAS steht Ihnen eine Analysefunktion für die verwendeten Arten des Geschäfts zur Verfügung und eine Option zur automatisierten Umschlüsselung, sofern dies eindeutig möglich ist.
Sofern noch nicht geschehen, führen Sie daher die Analyse und Umschlüsselung durch. Eine Anleitung dazu lesen Sie hier: Die Arten des Geschäfts analysieren und legen eine eine Umschlüsselungstabelle an.
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Umschlüsseln
Schlüsseln Sie anschließend per Mausklick Ihre noch nicht abgeschlossenen Vorgänge (Zollanmeldungen bzw. Ausfuhranmeldungen) und Vorlagen auf die neuen Codewerte für die Art des Geschäfts um.
Diese Umschlüsselung können Sie nicht rückgängig machen und sollte nur einmal vorgenommen werden.
Wählen Sie dazu in der Zentrale den Eintrag Stammdaten – Art des Geschäfts (Umschlüsselung). Klicken Sie auf die Schaltfläche Umschlüsseln:
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Prüfung
Testen Sie anschließend, ob in Ihren offenen Vorgängen und Vorlagen die korrekten Arten des Geschäfts eingetragen sind. Lassen Sie sich dazu das Umschlüsselungsergebnis anzeigen. Bei Bedarf korrigieren Sie diejenigen Arten des Geschäfts von Hand, die Sie nicht automatisch umschlüsseln lassen konnten, weil die Zuordnung nicht eindeutig war.
Verwenden Sie in Export Filing: ATLAS eine Schnittstelle zu einem Vorsystem, mit der Sie noch die alten Arten des Geschäfts übermitteln, kann die Anwendung diese noch bis zum 28. Februar 2022 umschlüsseln.
Pflegen Sie dazu die Umschlüsselungen und aktivieren dann im Menü Einstellungen die Menüoption Vorsystem liefert Arten des Geschäfts vor 2022.
Pflegen Sie dazu die Umschlüsselungen und aktivieren dann im Menü Einstellungen die Menüoption Vorsystem liefert Arten des Geschäfts vor 2022.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie die Arten des Geschäfts im Vorsystem aktualisiert haben, müssen Sie die Menüoption zur Umschlüsselung in der Anwendung wieder deaktivieren. Sonst kann es zu fehlerhaften Werten kommen.
Zollinformation zu Einfuhrvorgängen
Der Zoll hat in der ATLAS – Info 0232/21 besondere Hinweise für die Meldung von Einfuhrvorgängen herausgegeben: Für Ihre Einfuhren gilt: Alle Vorgänge, die am 14. Januar 2022 “nicht (mindestens) entgegengenommen oder angenommen worden sind (EZA-FV, EZA-AV) […] sind zu korrigieren, nicht anzunehmen oder zurückzugeben.” Diese Vorgänge müssen daher mit den neuen Arten des Geschäfts neu gemeldet werden.
Die Art des Geschäfts richtig codieren
Lernen Sie in 90 Minuten im Online-Seminar die neuen Arten des Geschäfts kennen. Die Art des Geschäfts 11 für einen endgültigen Kauf/Verkauf splittet sich neu in die Varianten 11 und 12 auf, je nachdem ob private Verbraucher involviert sind. In der Folge werden Ansichts- oder Probesendungen statt mit der Art des Geschäfts 12 künftig mit 31 oder 32 gemeldet. Demnach ändert sich auch die Bedeutung der Codes 31 und 32 und was bisher mit 31 bis 34 angemeldet wurde wird künftig mit Code 34 angemeldet.
Dr. Thomas Hartinger macht Sie auf die Änderungen bei den Codes aufmerksam und hilft bei Ihren Fragestellungen weiter:
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