Aktualisierte Anhänge der EU-Dual-Use-VO in Kraft
Die aktualisierten Anhänge I und IV der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 wurden am 6. Januar mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1 vom 20. Oktober 2021 durch die EU-Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie sind seit 7. Januar in Kraft.
Die Änderungen im Anhang I fasst das BAFA in einem unverbindlichen Überblick zusammen.
In Kategorie 1, 2, 4, 6 und 7 wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Für Ausrüstung, die zur Herstellung und Handhabung biologischer Stoffe geeignet ist und unter 2B352 gelistet wird, ist unter f eine neue Anmerkung eingefügt.
Hinweis: Die Güter des Anhang I sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.
Sie sind unsicher? SOLID hilft bei der Güterklassifizierung und Dr. Ulrike Jasper beantwortet Ihre Fragen gerne im Seminar Klassifizierung anhand der Dual-Use-Güterlisten am 15. März von 9 bis 12:30 Uhr.
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