Beendigung von Carnet ATA-Verfahren für Brasilien seit 1. Januar 2022
Die International Chamber of Commerce (ICC) wies bereits 2021 alle Aussteller und Bürgen von Carnet ATAs darauf hin, die Ausstellung für Brasilien einzustellen.
Für Waren, die vor dem 31. Dezember 2021 in Brasilien eingeführt worden sind, sollten keine Probleme bei der Wiederausfuhr innerhalb der Gültigkeitsfrist auftreten.
Für Einfuhren nach dem 1. Januar 2022 können Carnets nicht mehr verwendet werden.
Weitere Fragen zur Verlängerung oder einem Ersatzcarnet klärt der brasilianische Zoll in einem Merkblatt, das auch in englischer Sprache verfügbar ist: Closure of operation with Carnet ATA in Brazil. Ab Punkt 13 geht es um die Folgen, die sich durch die Einstellung des Carnet-ATA-Verfahrens ergeben.
Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrer IHK vor Ort nach dem weiteren Vorgehen.
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