Zollkostenverordnung: Gebühren ab 1. Dezember 2021
In der Zollkostenverordnung wird geregelt, welche Amtshandlungen kostenpflichtig sind. Dies können Abfertigungen außerhalb der Öffnungszeiten oder des Amtsplatzes sein. Auch Warenuntersuchungen oder die Verwahrung von Waren gehören dazu.
Der Zoll informiert zu den Zollkosten und veröffentlicht die neuen Sätze. Laut der Gebührentabelle erhöhen sich die Stundensätze z.B. für Gestellungen außerhalb des Amtsplatzes von 47 Euro auf 55 Euro. Sollten Sie diese Gestellungsform nutzen, beachten Sie, dass die Gebühren nach der Dauer der Amtshandlung berechnet werden. Zusätzlich wird eine Grundgebühr in Höhe der vollen Stundengebühr erhoben.
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