Die Digitalsteuer ist tot – es lebe die globale Unternehmenssteuer
Jetzt soll alles schnell gehen. In einigen Fällen sollen Besteuerungsrechte unabhängig von der Ansässigkeit des Unternehmens auch den Marktstaaten übertragen werden. Außerdem können Unternehmen, die mehr als 750 Mio. Euro Umsatz weltweit erwirtschaften, von einer Mindeststeuer betroffen werden. Darauf haben sich 136 Staaten beim G20-Gipfel im Oktober geeinigt. Nach den bisherigen Planungen kann dies bereits ab 2023 umgesetzt werden.
Die überwiegende Mehrheit der Verhandlungspartner aller G20 und OECD-Staaten haben sich auf das neue Zwei-Säulen-Modell geeinigt und wollen so die Herausforderungen einer digitalisierten Wirtschaft auch steuerrechtlich begegnen. Eine Ausnahme bilden Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, die dem Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy bislang nicht zugestimmt haben.
Eine Säule beinhaltet eine globale Mindeststeuer von 15 %, um der Bildung von Steueroasen entgegenzuwirken. Bekannte Steuerschlupflöcher wie die Ansiedlung von Tochterkonzernen in Niedrigsteuerländern, von denen der Gesamtkonzern dann profitiert, sollen damit der Vergangenheit angehören. In Zukunft hätte das Land, in dem der Hauptsitz des Konzerns gemeldet ist, die Berechtigung Unternehmensgewinne von Tochtergesellschaften nachzuversteuern, sofern diese weniger als den Mindeststeuersatz gezahlt haben. Auch das Steuersparmodell, durch konzernweite Querverrechnungen von z. B. Lizenzgebühren Gewinne klein zu rechnen, soll damit obsolet werden.
Das Bundesfinanzministerium legt dazu aktuelle FAQ vor: Fragen und Antworten zur globalen Mindeststeuer und informiert auf einer Website zur internationalen Unternehmenssteuer. Laut DIHK arbeitet die EU-Kommission bereits daran, noch Ende Dezember 2021 eine Richtlinie dazu vorzulegen, so dass die OECD-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten möglichst einheitlich umgesetzt werden können.
Internationaler Streitpunkt ad acta: Die bisherige Digitalsteuer
Eine weitere Säule soll die Neuverteilung von Besteuerungsrechten beinhalten. Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass bestehende Digitalsteuern, wie sie derzeit von Frankreich, der Türkei oder Indien erhoben werden, zurückgenommen werden. Die EU-Kommission hat bereits die Arbeiten an einer mitgliedsstaatenübergreifenden Digitalsteuer eingestellt und kommt damit einer der Grundforderungen der USA nach.
Laut OECD-Entwurf sollen dann einige Besteuerungsrechte gegenüber multinationalen Unternehmen an Märkte übertragen werden, in denen sie geschäftlich tätig sind und Gewinne erwirtschaften. Diese werden dann unabhängig von der Ansiedlung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen in den Marktstaaten erhoben. Gebunden ist die Steuerpflicht der multinationalen Konzerne an einen weltweiten Umsatz von mehr als 20 Milliarden Euro und einer Umsatzrendite von mehr als 10 %.
Ehrgeizige Deadlines
Laut der OECD Statement wird das Jahr 2022 dazu genutzt, um gemeinsam Gesetzesmodelle zu entwerfen, die beiden Säulen gerecht werden. 2023 soll bereits alles für die Umsetzung bereit stehen. Für die EU-Kommission signalisierte Benjamin Angel, Direktor für Indirekte Steuern und Steuerverwaltung, die Bereitschaft die Umsetzung schnell voranzutreiben.
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