Das wird 2022 wichtig: Änderungen in Zoll und Außenwirtschaft
Die anhaltenden Lieferschwierigkeiten und die jüngsten Preissteigerungen haben bereits vielfach zu Änderungen in der Lieferkette bei Unternehmen geführt. Schon das benötigt eine sorgfältige Planung und kann in der Folge auch eine sorgfältige Präferenzkalkulation durcheinanderbringen. Höchste Zeit die übrigen Herausforderungen 2022 anzupacken.
Neue Arten des Geschäfts
Aus 11 mach 12 und 32 im Sinn... so oder ähnlich sehen gerade die Umrechnungen für die Arten des Geschäfts in Unternehmen aus. Höchste Zeit Vorsysteme auf Stand zu bringen, Geschäftsvorfälle zu prüfen und sich mit den Änderungen vertraut zu machen. Neue europäische Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik brachten Änderungen in den deutschen Gesetzgebungen mit sich. Ziel ist eine bessere intraeuropäische Vergleichbarkeit von Unternehmens- und Handelsstatistiken. Der deutsche Zoll hat angekündigt die neuen Codes zur Art des Geschäfts ab dem 15. Januar 2022 anzuwenden. Die kniffligen Fragen beantwortet Ihnen AEB-Experte Dr. Thomas Hartinger im Seminar Arten des Geschäfts richtig codieren.
Intrastatmeldungen
Ebenfalls in der Folge der neuen europäischen Rechtsgrundlagen zur Außenhandelsstatistik, werden in den Meldungen zur Intrastat-Versendung zwei Angaben verpflichtend: Das Ursprungsland der Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) des Empfängers. Insbesondere letzteres kann bei Reihengeschäften oder privaten Empfängern zu Schwierigkeiten führen. Außerdem führt die Angabe der USt-IdNr zu Mehraufwand. Dadurch ist keine Zusammenfassung der Meldung über verschiedene Geschäftspartner hinweg mehr möglich. DESTATIS liefert mit einem Leitfaden zu den Änderungen Hilfestellungen für Unternehmen.
Neue Zolltarifnummern
Alle fünf Jahre wird das Harmonisierte System an den technischen Fortschritt, Änderungen im Handel oder Umweltaspekte angepasst. 2022 ist so ein Jahr. Aktualisierungen an der Basis haben weitreichende Folgen und schlagen auf die statistischen Warennummern durch, die Sie für Ihre Exporte und Intrastatmeldungen verwenden, und die elfstellige Zolltarifnummer für Importanmeldungen. Kombinierte Nomenklatur und Zolltarifnummern
Meldung von Sammelwarennummern
Hier ändern sich die Bedingungen für die Vergabe und die Nutzung in einzelnen Fällen. Die Wertgrenze bis zu der Unternehmen eine Genehmigung für die Verwendung einer Sammelwarennummer beim Statistischen Bundesamt erhalten, ist gleich geblieben. Neu ist allerdings, dass diese Wertgrenze auch für Sortimente aus Kraft- bzw. Luftfahrzeugteilen gilt. Zudem dürfen zukünftig so eingereihte Sortimente bei Kraftfahrzeugteilen nur Waren des Kapitels 87 enthalten und bei Luftfahrzeugteilen nur Waren des Kapitels 88. Alle Bedingungen für die Nutzung
ATLAS Releases vor der Umsetzung
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ATLAS-IMPOST: Ab dem 17. Januar 2022 wird die neue Zollanwendung ATLAS-IMPOST zur Verfügung stehen und AEB ist direkt mit am Start. Für Kleinsendungen aus einem Drittland muss seit dem 1. Juli 2021 bei der Einfuhr eine Anmeldung beim Zoll abgegeben werden. Dafür darf dann mit dem ATLAS Release 10.0 in ATLAS-IMPOST ein verringerter Datenkranz gemeldet werden. Alle Regelungen zu Kleinsendungen
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Export: ATLAS 3.0: Neue Anmeldearten, Änderungen bei der Beteiligtenkonstellation und Negativcodierungen, die in zusätzlichen Vermerken eingetragen werden – mit ATLAS 3.0 für Ihre Ausfuhren stehen Neuerungen bei Zollanmeldungen an. Die weiche Migrationsphase wurde durch den Zoll ins Jahr 2023 verschoben.
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Import: ATLAS 9.1 und NCTS: Am 6. März 2021 ist das ATLAS-Release 9.1 zollseitig in den Echtbetrieb überführt worden. Bis zum Ende der weichen Migrationsphase dürfen die Nachrichten noch im bisherigen Format ATLAS 9.0 ausgetauscht werden. Diese Phase der weichen Migration endet für Import ATLAS 9.1 nach derzeitigen Planungen spätestens im vierten Quartal 2022, für NCTS erst später. AEB strebt die zeitgleiche Umstellung aller Verfahrensbereiche in Importanwendungen 2022 an. Zollseitige Releasetermine und die Anwendungen von AEB
- Zelos: Ach richtig, da war ja noch was. Zunächst wird im nächsten Jahr der zentrale Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen in ATLAS Import ermöglicht. Für die Anmeldungen im Versandverfahren (NCTS) wird Zelos erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Wann diese Möglichkeit auch für Exportanmeldungen dann zollseitig zur Verfügung stehen wird, ist nicht bekannt gegeben worden.
Bereits 2019 wurden erste Carnet ATAs in einer Testphase elektronisch ausgestellt. Jetzt zeichnen sich erste Schritte in Richtung einer digitalisierten Abwicklung auch in Deutschland ab. Ab Ende 2022 ist zunächst eine elektronische Antragsstellung vorgesehen. Bis zu einer vollständigen Ablösung ist es allerdings noch ein weiter Weg, da alle beteiligten Institutionen wie IHKen, Bürgen und nationale Zollbehörden in den digitalisierten Prozess eingebunden werden müssen.
Sorgfalt in der Lieferkette
Das Gesetz wird ab 2023 in Kraft treten, zunächst für Unternehmen ab einer Größe von mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Für diese gilt: Es muss ein unternehmensinternes Risikomanagement aufgestellt werden. Im Fokus steht der eigene Geschäftsbereich, z.B. Tochterunternehmen oder unmittelbare Zulieferer. Doch auch kleinere Unternehmen werden in der Folge betroffen sein. Insbesondere Zuliefererfirmen sollten mit Anfragen Ihrer Geschäftspartner rechnen und sich vorbereiten. Das BAFA als kontrollierende Behörde steckt bereits mitten in den Vorbereitungen. Derzeit wird eine gesonderte Abteilung mit 65 Stellen aufgebaut und Anfang 2022 werden Vorgaben zur regelmäßigen Berichterstattung veröffentlicht. Lieferkettengesetz im Update
Blick in die Schweiz – aus EZV wird BZAG
Bis Warenanmeldungen die Telematik-Software in einem LKW an der Deutsch-Schweizer-Grenze aktiviert und damit eine Zollanmeldung einem Bezahlvorgang an einer Self-Check-out-Kasse eines Supermarktes gleicht, vergeht sicher noch einige Zeit – aber die Digitalisierung schreitet strikt voran. Das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT soll in den nächsten Jahren die EZV zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BZAG) umstrukturieren. Erst spürbare Auswirkung: Bereits zum 3. Januar 2022 werden die Websites der EZV umbenannt. Alle Änderungen in der Fensterschau
Änderungen im Warenverkehr mit Großbritannien
Auch wenn EU-Unternehmen die meisten Hürden, die der Brexit gebracht hat, mittlerweile gemeistert haben, sollte man die zollseitigen Änderungen in UK nicht aus dem Blick verlieren. Im Border Operation Model des britischen Zolls wurden unlängst die neuen Zeitpläne veröffentlicht. Einfuhranmeldungen für Standardwaren müssen durch den Importeur ab 1. Januar 2022 vollständig an den Zoll gemeldet werden. Außerdem werden Waren, die sanitären und phytosanitären (SPS) Kontrollen unterliegen, ab 2022 kontrolliert und bedürfen einer Voranmeldung. Diese physischen Kontrollen und Probeentnahmen werden nach dem neuen Zeitplan ab Juli 2022 an britischen Grenzkontrollstellen erfolgen. Daher sollten EU-Unternehmen in diesen Fällen mit Rückfragen von Geschäftspartnern rechnen. Brexit: Vereinigtes Königreich: Übergangsfristen bei Importen von EU-Waren
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