Incoterms in Frachtverträgen: EXW und FCA (Teil 2)
Besser liefern „Ab Werk“: Sowohl EXW und FCA sind in Frachtverträgen möglich. Wann ist EXW problematisch? Und wann ist dieser Term dennoch sinnvoll? In welchen Fällen ist die Verwendung von FCA zu bevorzugen? Ein Überblick.
Incoterms sind Kaufvertragsbedingungen, die klären sollen, welche Pflichten der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat und umgekehrt.
Welche Auswirkungen sie in Frachtverträgen haben, wurde in der Community anhand der C- und D-Klauseln bereits thematisiert, lesen Sie dazu Incoterms in Frachtverträgen: C- und D-Klauseln. In diesem ersten Teil wurden CPT/CIP und DAP/DPU exemplarisch als Lieferungen frei Bestimmungsort beleuchtet – nutzbar für alle Schiffs-, Luft und Landtransporte. Was Sie bei der Nutzung der Terms FCA und EXW beachten sollten, folgt nun im zweiten Teil.
Im Falle einer Abholung ab Werk mit den Terms EXW oder FCA sollte der Käufer einen Frachtführer beauftragen, der die Ware beim Verkäufer abholt. Doch passiert es immer wieder, dass zwar eine Lieferung ab Werk angeboten wird, der Käufer dann aber dennoch den Verkäufer beauftragen möchte, die (Straßen-, Luft-, Bahn- oder See-) Fracht zu veranlassen. In diesen Fällen sollte dann der Frachtvertrag so gestaltet sein, dass die Pflichten des Frachtführers denen des Käufers entsprechen.
Praxisfall 1: Der Käufer veranlasst den Transport bei EXW Werk des Verkäufers
Der Käufer und der Frachtführer vereinbaren, dass die Ware am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abgeholt wird, der Frachtführer hat die Ware selbst aufzuladen. Die Ausfuhrabwicklung, im Falle einer Lieferung an einen ausländischen Kunden, ist durch den Käufer abzuwickeln. Genehmigungen und Dokumente sind durch den Käufer zu besorgen. Der Verkäufer hat allenfalls auf Kosten des Kunden Hilfe dabei zu leisten.
Der Verkäufer erhält auch keinerlei Informationen oder gar Dokumente über den Verbleib der Ware. Einen Anspruch auf einen Ausgangsvermerk hat er nicht. Er kann also auch nicht steuerrechtlich relevant nachweisen, dass die Ware das Steuergebiet verlassen hat. Sollte mit EXW Ware verkauft werden ist also eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer Pflicht. Die Internationale Handelskammer (ICC) empfiehlt in den Erläuternden Kommentaren zu EXW: „EXW kann für Inlandsgeschäfte geeignet sein, bei denen nicht beabsichtigt ist, die […] Waren zu exportieren. [… ] wenn der Käufer beabsichtigt, die Waren zu exportieren, […] wäre der Käufer besser beraten, die FCA Klausel zu wählen.“ (Incoterms® 2020, S. 27)
Dieser Term ist beispielsweise geeignet, wenn ein Förster Rundholz im Wald einem Sägewerker zur Abholung Verfügung stellt oder Ware vom Fahrer selbst abgesaugt oder abgepumpt werden soll und die Lieferung innerhalb eines Staates stattfindet.
In Fällen in denen kaufvertraglich EXW vereinbart werden sollte, wäre dann auch für den Frachtvertrag der gleiche Term zu verwenden. So stimmen die Pflichten des Frachtführers mit denen des Käufers überein.
Praxisfall 2: Der Käufer veranlasst den Transport bei FCA Werk des Verkäufers
Der Käufer und der Frachtführer vereinbaren ebenfalls, dass die Ware am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abgeholt wird. Das Fahrzeug des Frachtführers ist in diesem Falle allerdings durch den Verkäufer zu beladen. Das ist in der Mehrzahl der gewerblichen Lieferungen deutlich praxistauglicher als die Lieferung ohne Beladung bei EXW. Die Grundkonstellation bleibt dennoch gleich.
Weiter hat der Verkäufer auch noch die Aufgabe, die Ausfuhr abzufertigen, also alle notwendigen Dokumente zu besorgen und zur Ausfuhr beim Zoll anzumelden. Dadurch erhält der Verkäufer auch in der Regel den Ausgangsvermerk AGV und hat so auch einen tauglichen Nachweis über den Ausgang der Ware und die somit wirksam vorliegende Befreiung des Verkaufes von der Umsatzsteuerpflicht. Die Rechnung kann umsatzsteuerbefreit ausgestellt werden, so wie Sie es bei ausländischen Kunden gewohnt sind. Allerdings ist der Verkäufer hier nicht der Auftraggeber der Fracht, so dass diese Konstellation für dokumentäre Zahlungsbedingungen so nicht geeignet ist, da der Verkäufer noch immer keinen Zugriff auf das Frachtpapier hat (anders als bei den C- und D- Klauseln). Und eine Gewähr, dass die Ware tatsächlich aus dem Steuergebiet / Zollgebiet verbracht wird hat man auch nur, wenn man es mit einer zuverlässigen Spedition zu tun hat und der Frachtbrief dies auch gewährleistet.
Diesem Manko kann die zweite Version der FCA-Lieferung abhelfen, die in Praxisfall 3 beschrieben wird. Im Frachtvertrag findet hier genau wie im zugehörigen Kaufvertrag die Klausel FCA Anwendung und dem Frachtführer sind die Pflichten, die er zu erfüllen hat, klar: Abholung am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt, ggf. Entgegennahme des ABD und passende Gestellung beim Zoll.
Praxisfall 3: Der Verkäufer veranlasst den Transport bei FCA Werk des Verkäufers
In diesem Falle ist es aber so, dass der Käufer darauf verzichtet, den Transport zu organisieren, sondern vielmehr den Verkäufer beauftragt, den Frachtvertrag zu besorgen. Der Verkäufer darf dann – ohne ein vorheriges Angebot abgeben zu müssen, „einen Beförderungsvertrag zu den üblichen Bedingungen auf Gefahr und Kosten des Käufers abschließen“ (Incoterms® 2020, S. 40).
Die Kosten stellt dann entweder der Frachtführer dem Kunden direkt in Rechnung, z.B. wenn dieser ebenfalls Kunde des Frachtführers ist, oder der Verkäufer berechnet dem Kunden diese Kosten als gesonderte Frachtrechnung oder als Position auf der Warenrechnung einfach weiter. Das Transportrisiko, also die Gefahr für Schäden und Verluste an der Ware, geht dann natürlich mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.
Vorteile des Verkäufers bei FCA
Der Verkäufer hat im Praxisfall 3 einige Vorteile, zum Beispiel:
- Der anzubietende Preis bleibt ein FCA-Ab-Werk-Preis, in dem das, was die meisten Unternehmen sowieso tun (Ausfuhranmeldung und Beladung des Frachtfahrzeugs) endlich auch berücksichtigt ist.
- Die Kosten für die Fracht können im Angebot unberücksichtigt bleiben.
- Der Verkäufer hat gleichsam die Hand am Frachtvertrag. Er kann also über den Frachtbrief verfügen, weshalb eine solche Vereinbarung FCA dann sogar für Akkreditive tauglich macht.
- Der Kunde muss die Fracht im fremden Land nicht organisieren.
- Wenn die Produktion / das Lager Lieferbereitschaft melden muss nicht noch ein verlängerter Meldeweg in Kauf genommen werden, sondern der Verkäufer darf gegebenenfalls den Transport unverzüglich beauftragen, wodurch Zeit eingespart werden kann.
FCA im Kaufvertrag und abweichender Term im Frachtvertrag
Im Frachtvertrag führt die Klausel FCA zunächst einmal dazu, dass der Transport zwar vom Verkäufer beauftragt wird, der Frachtführer den Frachtpreis aber vom Käufer einfordern soll (unfreie Lieferung / Frachtvermerk „Freight Collect“). Sollte dies so nicht möglich sein, darf der Verkäufer die verauslagten Frachtkosten vom Kunden einfordern.
Unklarheiten entstehen öfter, wenn die Spedition oder der Frachtführer auch noch einen anderen Term verwendet, als das im Kaufvertrag vereinbarte (z.B. DAP oder CPT statt FCA). Dies darf dennoch niemals dazu führen, dass die Kaufvertragsdokumente umgeschrieben werden! Wenn vereinbart wurde, dass FCA Werksgelände Verkäufer geliefert wird, ist dies die Kalkulationsbasis. Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung müssen dann ebenfalls dieser Term enthalten. Wenn die Frachtpapiere der Spedition davon abweichen, dann ist dies nicht schön, aber auch nicht schädlich, weil beide Verträge ja voneinander komplett getrennt zu betrachten sind.
Sie haben noch Fragen?
Für detaillierte Informationen eignet sich das ICC-Handbuch zu Transportfragen und Incoterms® 2020, Auf Seite 21 wird beispielsweise auf die Frachtkosten, die der Verkäufer vom Kunden einfordern kann, eingegangen.
-
P.S.: In der ersten Grafik hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen: Der Frachtvertrag kann zwischen entweder dem Verkäufer und den Frachtführer oder aber zwischen dem Käufer und dem Frachtführer geschlossen werden. Also muss es in der Erläuterung auch heißen F statt L. Dem aufmerksamen Leser M.W. vielen Dank für den Hinweis 😃Und Kerstin, vielen Dank für die Blitz-Korrektur:)0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar