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EU und USA: Annäherung im Stahl- und Aluminiumstreit

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Kommentare

1 Kommentar

  • Kerstin Ullrich
    Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2083 vom 26. November 2021 trägt die EU-Kommission nun dieser Vereinbarung Rechnung. 

    Ab dem 1. Januar 2022 werden daher die Zusatzzölle aus den bestehenden DVOs 2018/886 und 2020/502 und ausgesetzt bzw. ausgesetzt bleiben. Zeitgleich werden die USA für Aluminium- und Stahlprodukte Zollkontingente in Höhe der bisherigen Einfuhrmengen für EU-Importe festlegen.

    Die Aussetzung gilt zunächst auf beiden Seiten befristet bis zum 31. Dezember 2023. Während dieser Phase prüft die EU-Kommission fortlaufend, ob Handelshemmnisse für europäische Unternehmen bestehen bleiben, um ggf. mit Anpassungen zu reagieren.

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support


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