EU und USA: Annäherung im Stahl- und Aluminiumstreit
Seit 2018 erheben die USA auf Stahl und Aluminiumimporte aus Europa Zusatzzölle, seit Februar 2020 auch auf Stahl- und Aluminiumderivate. Auf Aluminiumderivate wird ein Wertzollsatz von 10 % erhoben und auf Stahlderivate 25 %.
Nach einem WTO-Urteil wurde die EU zu Gegenmaßnahmen ermächtigt, die seit dem 8. Mai 2020 in Kraft sind. Die Ausweitung von Strafzöllen ab dem 1. Dezember 2021 wurde nun abgewendet, so dass beide Verhandlungspartner Zeit haben die gegenseitigen Marktzugänge zu regeln.
In der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA wurde entschieden „In a demonstration of renewed trust, and reflecting long-standing security and supply chain ties, the United States will not apply section 232 duties and will allow duty-free importation steel and aluminium from the EU at a historical-based volume and the EU will suspend related tariffs on U.S. products.” Nach der Beilegung des Boeing-Airbus Streitigkeiten im März 2021 ist dies das zweite Handelshemmnis, das in der transatlantischen Beziehung geklärt werden konnte.
-
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2083 vom 26. November 2021 trägt die EU-Kommission nun dieser Vereinbarung Rechnung. Ab dem 1. Januar 2022 werden daher die Zusatzzölle aus den bestehenden DVOs 2018/886 und 2020/502 und ausgesetzt bzw. ausgesetzt bleiben. Zeitgleich werden die USA für Aluminium- und Stahlprodukte Zollkontingente in Höhe der bisherigen Einfuhrmengen für EU-Importe festlegen.Die Aussetzung gilt zunächst auf beiden Seiten befristet bis zum 31. Dezember 2023. Während dieser Phase prüft die EU-Kommission fortlaufend, ob Handelshemmnisse für europäische Unternehmen bestehen bleiben, um ggf. mit Anpassungen zu reagieren.Viele GrüßeKerstin Ullrich,AEB Service & Support0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar