Anpassungen ab 2022: Art des Geschäfts und Änderungen bei Intrastatmeldungen
Mit den Leitfäden zur Anmeldung zur Außenhandelsstatistik und Intrahandelsstatistik setzt das DESTATIS die europäische Verordnung 2019/2152 zur Unternehmensstatistik um.
Art des Geschäfts
Vorgesehen ist, dass die neuen Arten des Geschäfts in Zollanmeldungen ab Januar 2022 gemeldet werden und in den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ab dem Berichtsmonat Januar 2022. Wie die Zollverwaltung bekannt gegeben hat, werden in ATLAS die Änderungen erst ab dem 15. Januar 2022 umgesetzt. Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeutet dies,dass die neuen Arten des Geschäfts - anders als in Ihren Intrastatmeldungen –erst ab dem 15. Januar 2022 gemeldet werden dürfen.
Für die Meldungen zur Außenhandelsstatistik verwenden Sie die Arten des Geschäfts innerhalb der Positionen. Diese werden durch den Zoll automatisiert aus Ihren Export- und Importmeldungen an das DESTATIS übermittelt.
Das DESTATIS stellt in dem kurzen Leitfaden “Änderungen der Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik 2022” eine übersichtliche Tabelle der neuen Arten des Geschäfts vor und eine schematische Darstellung der Änderungen.
Die Übersetzung von den bestehenden Arten des Geschäfts auf die neuen Meldeformen kann für Unternehmen komplex werden, da die bestehenden Nummern mit neuen Bedeutungen gefüllt werden.
Im Beispiel: Die derzeitige Art des Geschäfts 11 für einen endgültigen Kauf/Verkauf splittet sich in die Varianten 11 und 12 auf, je nachdem ob private Verbraucher involviert sind. In der Folge werden Ansichts- oder Probesendungen statt mit der Art des Geschäfts 12 künftig mit 31 oder 32 gemeldet. Demnach ändert sich auch die Bedeutung der Codes 31 und 32 und was bisher mit 31 bis 34 angemeldet wurde wird künftig mit Code 34 angemeldet.
Intrastatmeldungen
Zusätzlich werden in den Meldungen zur Intrastat-Versendung zwei weitere Felder verpflichtend:
- Das Ursprungsland der Ware
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) des Empfängers
Durch die Angabe der USt-ID-Nr. ist keine Zusammenfassung der Meldung über verschiedene Geschäftspartner hinweg mehr möglich. In der Regel dürfte der Umfang der Meldungen daher deutlich zunehmen. In besonderen Konstellationen, z.B. bei Reihen- bzw. Dreiecksgeschäften oder privaten Empfängern, kann es vorkommen, dass die USt-ID-Nr. des Empfängers besonders codiert werden muss.
Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut und prüfen Sie notwendige Anpassungen im ERP-System inkl. der per Schnittstelle an AEB-Anwendungen übertragenen Daten.
Zollseitig liegen derzeit noch keine offiziellen Informationen vor. AEB übernimmt Änderungen rechtzeitig in die Anwendungen und informiert im vierten Quartal zu den konkreten Änderungen in der Software.
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Kürzlich hat Destatis acht Erklärvideos zu den bevorstehenden Änderungen veröffentlicht: Das erste gibt in knapp 25 Minuten einen Überblick über die Änderungen, die anderen behandeln die Änderungen an den Arten des Geschäfts im Detail.0
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