Schweiz: Vorübergehende Einfuhr
Grundsätzlich lässt sich das nur für Waren in Anspruch nehmen, die die Grundvoraussetzungen erfüllen. Laut Website der EVZ sind dies:
- Es handelt sich um Waren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind.
- Die Identität der Waren lässt sich festhalten.
- Die Waren werden in unverändertem Zustand wiederausgeführt. Erlaubt sind lediglich Massnahmen zur Warenerhaltung während der vorübergehenden Verwendung. [...]
- Sie halten die Verbote, Beschränkungen und Auflagen ein.
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