Vereinigtes Königreich: Übergangsfristen bei Importen von EU-Waren erneut verlängert
Kurz vor dem geplanten Start der Anwendung bestimmter Einfuhrvorschriften für SPS-Waren (beispielsweise Lebensmittel) hat das Vereinigte Königreich in der Pressemitteilung: Government sets out pragmatic new timetable die Verlängerung der Übergangsfristen bekanntgegeben:
- Die Pflicht für den Importeur, für SPS-Waren eine Vorabanmeldung abzugeben, wurde vom 1. Oktober 2021 auf den 1. Januar 2022 verschoben.
- Die Pflicht, in diesem Zusammenhang vom Ausfuhrland erstellte Gesundheitszeugnisse (export health certificates) einzureichen, wurde vom 1. Oktober 2021 auf den 1. Juli 2022 verschoben.
- Für die Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen (phytosanitary certificates) wurde die Frist vom 1. Januar auf den 1. Juli 2022 verlängert.
- Die gleiche Verschiebung gilt für den am 1. Januar geplanten Beginn von Grenzkontrollen für SPS-Waren.
Zudem, und nicht spezifisch für SPS-Waren, müssen Summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) nicht ab 1. Januar, sondern erst ab 1. Juli 2022 abgegeben werden. Nicht verschoben wird dagegen die Deadline 1.1.2022, ab wann bei der Einfuhr vollständige Zollanmeldungen abgegeben werden müssen und Zollkontrollen erfolgen. Damit endet die Möglichkeit für Einführer im Vereinigten Königreich, die Einfuhren (nicht kritischer Waren) in der Buchführung aufzuzeichnen und die ergänzende Zollanmeldung bis zu sechs Monate später abzugeben. Im Rahmen eines bewilligungspflichtigen vereinfachten Verfahrens ist eine – nach kürzeren Fristen abzugebende – ergänzende Zollanmeldung auch nach dem 1.1.2022 möglich.
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