EU-Mercosur: Details zum Zollabbau
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es zunächst durch das europäische sowie die nationalen Parlamente ratifiziert werden. Die von der EU-Kommission veröffentlichten Texte sind daher nicht rechtsgültig, bieten Unternehmen aber einen informativen Einblick.
Neben einem politischen Teil enthält der Handelsteil unter anderem Verbesserungen des Marktzugangs für Waren und Dienstleistungen, den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sowie Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums.
Die aktualisierten Abbaustufen können unter “Latest documents” neben den bereits veröffentlichten Abkommenstexten eingesehen werden:
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