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Türkische Behörden informieren über Anforderung des UZ

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Kommentare

1 Kommentar

  • Community-Mitglied 1
    Im Fall Türkei ist es immer interessant wie das geschriebene Recht von der tatsächlichen handhabe komplett abweicht. Erst letzte Woche hatten wir den Fall: Ich habe unseren Kunden darauf hingewiesen dass kein UZ mehr zwingend nötig ist (wir haben auch keine Waren die von Handelspolitschen Maßnahmen betroffen sind). Der Kunde hat sich daraufhin mit dem türk. Zoll in Verbindung gesetzt. Ergebnis: Ein UZ sei immer Pflicht, und wenn kein UZ vorgelegt wird müssen extra Gebühren und Zölle gezahlt werden. Wichtig ist es also immer mit den Leuten vor Ort zu sprechen, scheinbar hat es sich bis heute nicht rumgesprochen dass eigentlich seit 7 Monaten kein UZ mehr benötigt wird.
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