Türkische Behörden informieren über Anforderung des UZ
Das türkische Handelsministerium hat die eigenen Zollstellen und die EU-Kommission im Juni 2021 über die Regelungen informiert, die sich aus einer Änderung der türkischen Zollverordnung ergeben haben. Die IHK Köln hat das Schreiben in englischer Sprache hinterlegt. Dort heißt es:
With this legislative amendment, since 1 January 2021, a certificate of origin is no longer required to verify the origin of the following goods that arrive from the EU together with an A.TR Certificate […]
Waren, zu denen die türkische Regierung handelspolitische Maßnahmen erlassen hat, bilden eine Ausnahme von der Regelung. Ob das Ihre Exporte betrifft, lesen Sie im Erlass Nr. 3351 vom 31.12.2020. Nutzen Sie die ersten acht Ziffern der Warennummern aus dem Erlass zur Orientierung.
Die Zollsätze aus den Spalten 1 bis 4 gelten für Waren mit EU-Ursprung, 5 bis 7 für Entwicklungsländer, die Spalte 8 gilt für alle anderen Länder, z. B. China. German Trade and Invest führt weitere Details auf.
With this legislative amendment, since 1 January 2021, a certificate of origin is no longer required to verify the origin of the following goods that arrive from the EU together with an A.TR Certificate […]
Waren, zu denen die türkische Regierung handelspolitische Maßnahmen erlassen hat, bilden eine Ausnahme von der Regelung. Ob das Ihre Exporte betrifft, lesen Sie im Erlass Nr. 3351 vom 31.12.2020. Nutzen Sie die ersten acht Ziffern der Warennummern aus dem Erlass zur Orientierung.
Die Zollsätze aus den Spalten 1 bis 4 gelten für Waren mit EU-Ursprung, 5 bis 7 für Entwicklungsländer, die Spalte 8 gilt für alle anderen Länder, z. B. China. German Trade and Invest führt weitere Details auf.
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Im Fall Türkei ist es immer interessant wie das geschriebene Recht von der tatsächlichen handhabe komplett abweicht. Erst letzte Woche hatten wir den Fall: Ich habe unseren Kunden darauf hingewiesen dass kein UZ mehr zwingend nötig ist (wir haben auch keine Waren die von Handelspolitschen Maßnahmen betroffen sind). Der Kunde hat sich daraufhin mit dem türk. Zoll in Verbindung gesetzt. Ergebnis: Ein UZ sei immer Pflicht, und wenn kein UZ vorgelegt wird müssen extra Gebühren und Zölle gezahlt werden. Wichtig ist es also immer mit den Leuten vor Ort zu sprechen, scheinbar hat es sich bis heute nicht rumgesprochen dass eigentlich seit 7 Monaten kein UZ mehr benötigt wird. 0
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