Zentrale Zollabwicklung für Importe möglich
Die Zollverwaltung hat in einer Fachmeldung darüber informiert, dass Unternehmen ab sofort auch Anträge für Bewilligungen zur Zentralen Zollabwicklung (ehemals “Einzige Bewilligung”) für das Einfuhrverfahren stellen können. Damit lassen sich zentral von Deutschland aus Importe in anderen Mitgliedsstaaten anmelden.
Bislang konnte die Bewilligung zur Zentralen Zollabwicklung bereits für besondere Verfahren und für Ausfuhren beantragt werden. Die neue Option für mitgliedstaatübergreifende Importanmeldungen betrifft laut der Fachmeldung sowohl Standardzollanmeldungen als auch vereinfachte Zollanmeldungen sowie die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders.
Grundsätzlich werden Anträge für mitgliedstaatübergreifende Bewilligungen im EU-Trader Portal der EU gestellt. Zusätzliche nationale Angaben werden direkt beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht unter Verwendung der Antragsnummer aus dem EU-Trader Portal.
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Wie und wo wird EUST abgeführt? 0 -
Hallo, die News fand ich auch sehr interessant. Wie ist dies momentan mit der Anbindung an die Zollsysteme? Meines Wissens nach kommunizieren die nationalen Zollsysteme noch nicht umfassend miteinander.Wo müsste der Zollantrag dann abgegeben werden für Import Niederlande als Beispiel? In ATLAS oder in Sagitta?0 -
Die Kontaktstelle Konsultationsverfahren des Zolls hat in einer Anfrage i.W. ein Vorgehen analog der bisherigen einzigen Bewilligung bestätigt: Die Zollanmeldungen werden mit ATLAS abgegeben, darin werden auch die Zollabgaben festgesetzt.Im Rahmen der Bewilligungserteilung / des Konsultationsverfahrens wird festgelegt, wie der Zoll des Einfuhrlands über die Einfuhren unterrichtet wird. Das dürfte ausserhalb der nationalen elektronischen Meldeverfahren geschehen und Aufgabe des Einführers/Bewilligungsinhabers sein. Wenn später die Zollsysteme der Mitgliedstaaten untereinander verknüpft sind, wird die Notwendigkeit einer separaten Information des Einfuhrlandes entfallen. Gemäss Punkt 15 des Arbeitsprogramms zur Entwicklung und Inbetriebnahme der im Zollkodex der Union vorgesehenen elektronischen Systeme wird dies jedoch noch, je nach Anwendungsfall, einige Jahre dauern.Darüber hinaus müssen die Meldung und Abführung der Einfuhrumsatzsteuer sowie die Statistikmeldung (Extrastat) mit dem jeweiligen Einfuhrland geklärt werden.0
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