Wareneinreihung und Zolltarifauskünfte in der Schweiz
Dem weltweit gültigen Harmonisierten System (HS) entsprechen die ersten sechs Ziffern der acht- bzw. elfstelligen schweizerischen Tarifnummern. Die nächsten beiden Ziffern werden national vergeben. Wenn keine nationale Unterteilung der HS Unternummer (6-Steller) vorgenommen wurde, figuriert an der siebten und achten Stelle "00".
Bestimmte Tarifnummern in der Schweiz haben zusätzlich einen statistischen Schlüssel (11-Steller). Wenn ein Schlüssel vorhanden ist, muss dieser zwingend im nationalen Zollsystem e-dec angegeben werden. Wenn kein Schlüssel vorhanden ist, wird auch hier mit "000" aufgefüllt.
Blitzlicht: Der statistische Schlüssel in der Schweiz
Die statistischen Schlüssel sind zusätzliche Aufteilungen der Tarifnummer – an die ersten acht Stellen wird eine dreistellige Sonderausscheidung gemäss TARES gehängt, um die Aussagekraft von Tarifnummern mit breitem Geltungsbereich zu steigern. Dieser 11-Steller muss für bestimmte Zolltarifnummern nicht nur beim Import, sondern auch beim Export angegeben werden.
Ist ein statistischer Schlüssel vorhanden und wird er nicht in der e-dec Export angegeben, so wird der Zollfehler E051 zurückgemeldet: “Statistischer Schlüssel gem. Stammdaten ungültig, Tarif Nr. nicht möglich”.
Recherche im TARES – wie funktioniert das?
Die Eidgenössische Zollverwaltung stellt unter www.tares.ch den schweizerischen Gebrauchstarif zur Verfügung. Um die passende Tarifnummer zu finden und damit die Zollsätze sowie eventuelle weitere Abgaben wie Steuern zu ermitteln, kann darin auf verschiedene Weise gesucht werden. Entweder Sie laden sich das Tarifverzeichnis herunter und suchen Ihre Waren auf den 505 Seiten direkt. Oder Sie suchen online anhand verschiedener Parameter. Das können Sie bei Ihrer Suche initial eingeben:
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Kopfdaten: Datum, Herkunfts- oder Bestimmungsland, Verkehrsrichtung (Einfuhr/Ausfuhr)
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Tarifnummer: Hier kann der Abschnitt (mit römischen Zahlen z.B. V), das Kapitel (bei einstelligen Nummern muss eine 0 vorangestellt werden z.B. 02 für Kapitel 2) oder die 4-, 6- oder 8-stellige Tarifnummer (mit oder ohne Trennpunkt – beides möglich) eingegeben werden. Das ist besonders interessant, wenn Ihnen beispielsweise bei einem Import der HS-Code schon bekannt ist.
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Suche mit Text: Durch Eingabe eines Wortes wie „Mais“ wird danach in allen Texten inkl. Schlagworten gesucht. Erfolgt die Eingabe in Kleinbuchstaben (ein Platzhalter wie * muss nicht gesetzt werden) werden die Suchbegriffe sowohl vorne als auch hinten automatisch erweitert, sodass „mais“ als Ergebnis nicht nur „Mais“, sondern auch „Maisstärke“, „Zuckermais“ u.ä, liefert.
- Erweiterte Suche: Hier können genaue Wortgruppen eingegeben werden
In drei weiteren Feldgruppen ist das Suchen in Entscheiden, Erläuterungen und mit chemischen Elementen/Verbindungen möglich.
Bei der Ergebnisanzeige werden durch Anklicken des Lupensymbols die Details der möglichen Zollansätze aufgeblättert. Zu sehen sind dann der Normal-Zollansatz sowie Zollansätze, die bei bestimmten Verwendungen unter gewissen Bedingungen oder bei Vorliegen von gültigen Ursprungszeugnissen gewährt werden, Zusatzabgaben wie Gebühren oder Steuern, Bewilligungspflichten und andere Hinweise. Manche davon sind mit einem Link hinterlegt. Sollten Zollsätze anfallen, werden diese nicht nach dem Wert der Ware berechnet, sondern in fast allen Fällen nach dem Gewicht.
Bei Uneinigkeit: Was tun bei abweichender Tarifierung?
Es kann vorkommen, dass der Zoll im Ausland mit der angegebenen Zolltarifnummer nicht einverstanden ist und das zu importierende Produkt im Bestimmungsland unter eine andere Zolltarifnummer einreiht. In einem solchen Fall sollte der Exporteur seine Zolltarifnummer bei der Oberzolldirektion in Bern überprüfen lassen.
Hintergrund: Die unterschiedlichen Zolltarif Einreihungen von Produkten kommt vor allem in der Elektrotechnik und Chemie sowie bei den verarbeiteten, landwirtschaftlichen Produkten vor. Die Oberzolldirektion bespricht solche Diskrepanzen bei den jährlichen Treffen der zuständigen Sachbearbeiter der Mitgliedstaaten des Harmonisierten Zollsystems. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Oberzolldirektion über solche Vorfälle informiert wird und entsprechende Anpassungen international vorgenommen werden können.
Verbindliche Zolltarifauskünfte in der Schweiz – so geht das!
Einzelne Tarifabfragen können ausschließlich per E-Mail an die Eidgenössische Zollverwaltung gerichtet werden. Dazu soll der Fragebogen Tarifanfrage an die Adresse tarifauskunft@ezv.admin.ch geschickt werden.
Die Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Sofern die erforderlichen Angaben vollständig sind, erfolgt die Auskunft in der Regel innert 40 Tagen.
Gefordert wird eine Beschreibung der Ware inkl. Verpackung und Verwendungszweck. Bei Rezepturen ist die Angabe von Gewichtsanteilen der Komponenten (in Prozent) gewünscht sowie Hinweise auf Fachliteratur. Auf die Zustellung von Mustern ist zu verzichten, dafür werden Fotos von guter Qualität benötigt. Prospekte, Gebrauchsanweisungen und andere zweckdienliche Unterlagen ergänzen die Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass in rechtlicher Hinsicht diese schriftlichen Zolltarifauskünfte keine Verfügungen darstellen. Sie enthalten daher keine Rechtsmittelbelehrung und sind nicht beschwerdefähig. Die Gültigkeit der verbindlichen Tarifauskunft ist auf sechs Jahre beschränkt.
Ausblick auf die HS 2022
Auf den 1. Januar 2022 wird der Zolltarif in Folge Revision des Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) geändert. Die eidgenössische Zollverwaltung hat daher die Verordnung über die Änderung des Zolltarifs in den Anhängen 1 und 2 zum Zolltarifgesetz als Vorabdruck auf Ihrer Webseite publiziert. Weitere Dokumente zu den Zollsätzen verschiedener Kapitelgruppen sind in Vorbereitung.
Insgesamt wird es 351 Änderungen im HS 2022 geben. Die meisten gibt es im Bereich Chemie (Abschnitt VI). Dort wurden 77 Änderungen vorgenommen. Dahinter folgen 63 bei Maschinen (Abschnitt XVI), 58 im Bereich Holz (Abschnitt IX), 27 bei Metallen (Abschnitt XV), 22 bei den Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII) und 21 bei Spinnstoffen/Bekleidung (Abschnitt XI).
Unternehmen, die mit von den Änderungen betroffenen Waren handeln, sollten sich möglichst frühzeitig mit der HS-Revision befassen, damit sie ihre Zollanmeldungen auch nach dem 1. Januar 2022 problemlos vornehmen können.
>> Die Eidgenössische Zollverwaltung informiert zu den Änderungen Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
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