Ägypten verschiebt die Registrierungspflicht für Importe auf 1. Oktober 2021
Betroffene Unternehmen sollten sich mit dem Vorgehen bereits jetzt vertraut machen, denn alle Angaben zu der verschifften Ware müssen 48 Stunden vor der Ankunft in Ägypten vorliegen. So soll den Behörden eine frühzeitige Risikobewertung ermöglicht werden und die Freigabe der Waren wird beschleunigt. Dazu wird der Exporteur aufgefordert die Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID) den Frachtpapieren zu hinterlegen. Andernfalls wird die Ware ohne Entladung zurückgeschickt.
Laut IHK Köln müssen auch die Angaben zur Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) und VAT-Nummer des Importeurs in weiteren Dokumenten erscheinen, das betrifft z. B. das Ursprungszeugnis, die Handelsrechnung oder eine EUR.1. Für das Ursprungszeugnis können laut der IHK Köln das Feld 5 (Bemerkungen) oder Feld 1 bzw. 2 für die zusätzlichen Angaben genutzt werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website Advanced Cargo Information (ACI) für die Einfuhr.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare