So nutzen Sie den EZT-Online für die Ausfuhr
Nutzen Sie nicht Product Classification von AEB zur Einreihung und Klassifizierung Ihrer Materialien, können Sie mit dem EZT-Online Ihre Materialien über eine einfache Webansicht einreihen und erhalten länderabhängig einen Überblick, welche Maßnahmen zu beachten sind.
Einreihung für die Ausfuhr in Zweierschritten
Für Ihre Ausfuhren benötigen Sie die achtstellige Warennummer der Kombinierten Nomenklatur (KN). Der EZT-Online bietet nach der Wahl des Bereichs Ausfuhr eine aufklappbare Übersicht an. Gehen Sie dazu unter dem Menüpunkt “Einreihung” auf den Eintrag zur “Warennomenklatur”. Mit der Schaltfläche “+” können Sie Schritt für Schritt zur statistischen Warennummer navigieren. Alternativ nutzen Sie die Stichwortsuche.
Beachten Sie bei Ihrer Einreihung grundsätzlich die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.
Maßnahmen länderbezogen verstehen
Um zu wissen, welche Maßnahmen die EU für eine Warennummer vorgegeben hat, nutzen Sie direkt die “Suchkriterien”. Über die eingegebene Warennummer und das Bestimmungsland unter dem Eintrag “Geografisches Gebiet” erhalten Sie eine tabellarische Ergebnisliste der zugehörigen Maßnahmenarten.
Am Beispiel der Warennummer 86071910 lässt sich gut erkennen, dass mehrere TARIC-Maßnahmen der EU für eine Warennummer greifen: Zu ozonabbauenden Stoffen, zur Ausfuhrkontrolle von Kulturgütern, zur Dual-Use-Verordnung oder zu Verkehrsmitteln, die älter als 75 Jahre sind. Wenn Sie ein Bestimmungsland eingeben, erhalten Sie als Ergebnis auch nur die zugehörigen Maßnahmen. Diese müssen dann je nach den vorliegenden Bedingungen bei einer Ausfuhranmeldung beachtet werden. Der Spalte "Weitere Informationen" entnehmen Sie die notwendigen Details:
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Rechtsvorschrift: Bietet die gesetzliche Grundlage zu der EU-Maßnahme an. Nach Klick auf den blau verlinkten Text gelangen Sie direkt zum Amtsblatt der EU. Nur hier können Sie rechtsverbindlich prüfen, ob Ihre Ware der Vorschrift unterliegt. Das kann z. B. über Anhänge geregelt werden, wie im Anhang I der EG Dual-Use-Verordnung oder über einzelne Artikel.
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Bedingungen: Die Anwendung einer Maßnahme ist von bestimmten Bedingungen abhängig. Das können z. B. Dokumente, Lizenzen, Gewichte oder Werte sein. Daher finden Sie unterhalb der Bedingung auch die Unterlagencodierungen aufgeschlüsselt, die Sie in Ihrer Zollanmeldung angeben müssen, sollte Ihre Ware nicht einem Ausfuhrverbot unterliegen.
- Fußnoten: Darüber erhalten Sie weitere Informationen, die die rechtliche Vorschrift erläutern oder die Voraussetzungen angeben. Für die EG Dual-Use-Verordnung erhalten Sie hier z. B. Hinweise zum Umschlüsselungsverzeichnis. Bitte beachten Sie, dass auch das Umschlüsselungsvereichnis unverbindlich ist.
Außerdem können Zusatzcodes erforderlich sein. Diese entnehmen Sie in der Tabelle der Spalte ZC.
Was Sie nicht im EZT-Online finden
Bitte beachten Sie, dass nicht alle notwendigen Unterlagencodierungen über TARIC-Maßnahmen der EU abgebildet werden - und damit auch nicht über den ETZ-Online bereitgestellt werden können. Sollten Sie in Embargoländer z. B. nach Russland oder in die Ukraine liefern, bleibt eine exportkontrollrechtliche Prüfung gegen die einzelnen Embargo-Verordnungen unerlässlich. Hier sind die Maßnahmen nicht an eine Warennummer gebunden. Sobald Sie bei einer Lieferung in Embargoländer die notwendigen Prüfungen durchgeführt haben, und die Ausfuhr ohne Genehmigung zulässig ist, melden Sie die zugehörige Negativcodierung (Unterlage).
Regelmäßig aktualisiert der Zoll das Benutzerhandbuch zum EZT-Online. Die Auskunftsanwendung lässt sich außerdem für Einfuhren oder verbrauchssteuerpflichtige Waren nutzen.
Geht das einfacher? Ja klar! Mit Product Classification
Intuitiver lassen sich die richtigen Warennummern und zugehörigen Maßnahmen mit Product Classification von AEB ermitteln. Sie können in einer übersichtliche Baumstruktur ggf. mit Hilfe von Stichworten nach der richtigen Zolltarifnummer suchen. Die Stichwortsuche umfasst optional auch die Anmerkungen und Erläuterungen zur Nomenklatur. Wählen Sie dann aus der Trefferliste den passenden Vorschlag aus. Ist die Ware im Umschlüsselungsverzeichnis enthalten, können Sie direkt in die Exportkontroll-Güterliste springen. Prüfen Sie hier direkt, ob Ihr Material die technischen Merkmale aus der Güterliste aufweist.
Und die Automatisierung lässt sich skalieren: Auf Basis künstlicher Intelligenz. Neu angelegte Artikel werden mit bereits eingereihten Waren verglichen. Anhand übereinstimmender Merkmale kann die Software die entsprechende Zolltarifnummer und Exportkontrollnummer anschließend vorschlagen.
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