Zoll warnt vor gefälschten Steuerbescheiden
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Phishing-Mails: Alle Konten der Zollverwaltung liegen in Deutschland, daher beginnt die IBAN für Zahlungen immer mit DE. Diese Aufforderungen werden ausschließlich postalisch zugestellt. Prepaid, Aufforderungen per Mail, SMS oder per Online-Formular sind damit ausgeschlossen.
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Post- und Kuriersendungen: Werden meist durch Ihren Dienstleister abgewickelt. Dieser erhebt dann die verauslagten Einfuhrabgaben. Der Steuerbescheid liegt dem Paket bei oder kann bei Ihrem Dienstleister angefordert werden. Auch bei Paketen, die aufgrund zweifelhafter Unterlagen bei Ihrem Zollamt direkt abgefertigt werden, erhalten Sie vor Ort den Steuerbescheid.
- Vollstreckungen: Vorab wurde zollseitig immer ein Mahnverfahren eingeleitet, worüber Sie Informationen erhalten. Die Vollziehungsbeamten werden sich vor Ort immer mit ihrer Dienstmarke ausweisen. Fragen Sie bei Unsicherheiten auch bei Ihrem Hauptzollamt nach.
Grundsätzlich gilt: Die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion steht für Ihre Rückfragen zur Verfügung. Per E-Mail info.gewerblich@zoll.de (für Unternehmen) oder telefonisch 0351-44834-520 von 08.00 - 17.00 Uhr.
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