Änderungen am Handelsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich
Im Bestreben, das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln zu modernisieren, einigten sich die meisten der gut 20 Vertragsparteien auf neue, für die Wirtschaftsbeteiligten i. d. R. leichter zu erfüllende Ursprungsregeln. Nachdem die zur Änderung des Übereinkommens nötige Einstimmigkeit nicht erzielt werden konnte, sollen die neuen Bestimmungen in die Abkommen zwischen den zustimmenden Vertragsparteien aufgenommen werden. Sie sollen als eine zweite, für die Wirtschaftsbeteiligten optionale Möglichkeit neben dem weiter fortgeltenden Regionalen Übereinkommen hinzukommen; dabei wird ein Start zum 1. September 2021 angestrebt. Eine Informationsnotiz als PDF-Dokument finden Sie hier, die konkreten revidierten Regeln wurden im Schweizer Bundesblatt veröffentlicht.
Anwendung der Kumulierung bereits möglich
Nach dem Austritt aus der EU ist das Vereinigte Königreich nicht Vertragspartei des Regionalen Übereinkommens. Dennoch werden die revidierten Ursprungsregeln in das Handelsabkommen mit der Schweiz aufgenommen, sodass dort die gleichen Regeln gelten werden wie die neuen optionalen Regeln beispielsweise in den Abkommen der Schweiz mit der EU oder der Türkei. Damit würde im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich (aus Schweizer Sicht) die diagonale Kumulierung mit Vormaterialien aus der EU bzw. aus der Türkei möglich. Im Vorgriff darauf erlaubt das Zirkular die vorstehende diagonale Kumulierung (unter Anwendung der bisherigen Ursprungsregeln) bereits seit dem 9. Juni.
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In einem Zirkular erläutert die Eidgenössische Zollverwaltung die Neuerungen, die sich mit den zum 1.9.2021 geänderten Ursprungsregeln ergeben. Verschiedene weitere Dokumentationen wurden diesbezüglich aktualisiert.In vielen Fällen dürfte unter den neuen Regeln der Ursprung leichter zu erreichen sein als bisher. So ändern sich nicht nur die Listenregeln, auch wurden die Bestimmungen zur allgemeinen Toleranz geändert (15% für Industrieprodukte ohne Textil). EUR-MED und UE-MED sind entfallen, weitergeführt werden EUR.1 und Ursprungserklärung ohne Angaben zur Kumulierung.0
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