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Änderungen am Handelsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich

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Kommentare

1 Kommentar

  • Thomas Hartinger
    In einem Zirkular erläutert die Eidgenössische Zollverwaltung die Neuerungen, die sich mit den zum 1.9.2021 geänderten Ursprungsregeln ergeben. Verschiedene weitere Dokumentationen wurden diesbezüglich aktualisiert.In vielen Fällen dürfte unter den neuen Regeln der Ursprung leichter zu erreichen sein als bisher. So ändern sich nicht nur die Listenregeln, auch wurden die Bestimmungen zur allgemeinen Toleranz geändert (15% für Industrieprodukte ohne Textil). EUR-MED und UE-MED sind entfallen, weitergeführt werden EUR.1 und Ursprungserklärung ohne Angaben zur Kumulierung.
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