Einige Incoterms in ATLAS ungültig
Auf die bisher veröffentlichten Regeln können Sie sich nach wie vor beziehen, d.h. es ist weiterhin möglich nach den Bedingungen der Incoterms® 2010 oder auch älter Geschäfte abzuschließen. Markieren Sie in Ihren Verträgen deutlich, auf welche Version der Incoterms Sie sich beziehen und geben dies auch in Ihren Zollanmeldungen an.
In den Codelisten des Zolls haben Sie die Möglichkeit die Incoterms 2020 zu melden und sowohl für die Einfuhr- als auch für die Ausfuhranmeldungen stets den Code “XXX” für ältere Lieferbedingungen zu verwenden. Schreiben Sie in das zugehörige Textfeld zur Lieferbedingung dann den Incoterm und den Ort der Lieferung. Das Feld zum Lieferort muss bei der Meldung von "XXX" leer bleiben. Denken Sie daran, dass Sie den Lieferbedingungsschlüssel gemäß dem gewählten Incoterm anpassen.
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Gilt leider auch für die Ausfuhr. Wir mussten heute diese Erfahrung machen. 0 -
Hallo zusammen,mit der ATLAS - Info 200/21 vom 5. Juli 2021 weist die Zollverwaltung auf die ungültigen Codierungen hin. Bei der Meldung des Code XXX muss die verwendete Lieferbedingung mit ihrem vollen Wortlaut angegeben werden, z.B. Geliefert unverzollt.Viele GrüßeKerstin Ullrich,AEB Service & Support0
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