Update Lieferkettengesetze – bleiben Sie auf dem Laufenden
Ziel beider Lieferkettengesetze in Deutschland und der Europäischen Union ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen.
So verabschiedete der Deutsche Bundestag das Lieferkettengesetz
Gegen Kinder- und Sklavenarbeit positionierte sich Hubertus Heil (SPD) am 11. Juni, als er für das Lieferkettensetz Stellung nahm. Dr. Gerd Müller (CDU) erinnerte in seiner vielleicht letzten Rede an die globale Verpflichtung nach dem Brand 2013 in Rana Plaza mit mehr als 1100 Toten und die goldene Regel, niemandem etwas zuzumuten, was man selbst für sich ablehnt.
In namentlicher Abstimmung votierten dann 412 Abgeordnete des deutschen Bundestages für den Gesetzentwurf, 159 stimmten dagegen, 59 enthielten sich. Somit ist es verabschiedet.
Das Sorgfaltspflichtgesetz tritt nun ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern mit Sitz im Inland sowie jetzt auch für ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland in Kraft. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen. Ab dem 1. Januar 2024 wird es für Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmern gelten.
Wirtschaftsverbände hatten unter anderem die Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung und eine Positivliste von Ländern gefordert. Daher wurde im verabschiedeten Gesetz präzisiert, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Auf eine Positivliste, die Länder aus dem betrieblichen Risikomanagement ausklammert, wurde verzichtet, doch Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.
Das hat die Europäische Kommission auf der Agenda
EU-Justizkommissar Didier Reynders will im Herbst 2021 einen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz einbringen. Danach müssen sich Parlament, Kommission und Rat einigen, was erst 2022 der Fall sein dürfte. Doch inwiefern unterscheidet dich das europäische Gesetz vom deutschen Pendant?
Ein zentraler Unterschied betrifft den Anwendungsbereich. Die EU-Parlamentarier wollen neben großen Unternehmen auch kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht nehmen, und zwar immer dann, wenn sie börsennotiert oder in einem Hoch-Risiko-Bereich tätig sind. Dazu zählen beispielsweise die Rohstoff- und Textilbranche, in denen es regelmäßig bei Zulieferern zur Verletzung von Menschenrechten und Umweltschutzgesetzen kommt.
Die EU-Parlamentarier wollen die Sorgfaltspflichten weiter fassen als der deutsche Gesetzgeber. So sollen alle Unternehmen aktiv mögliche Risken in der gesamten Lieferkette analysieren, nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer, sondern auch bei Tochterunternehmen und mittelbaren Zulieferern. Darin unterscheiden sich die Pläne gegenüber dem Sorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung. Hier müssen Unternehmen bei mittelbaren Zulieferern nur aktiv werden, wenn sie Hinweise auf Verstöße gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erhalten haben.
Explizit heißt es, dass Unternehmen, die durch Tun oder Unterlassen Menschenrechten verletzen, Schadensersatz leisten müssten. Außerdem soll es ein Importverbot für Produkte geben, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen.
Sie haben Fragen? Angebot zum Austausch
Die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes stellt viele Unternehmen vor große Aufgaben, die voraussichtlich nach einer Verabschiedung des europäischen Gesetzes weiter ansteigen. Welche das sind und wie Sie sich vorbereiten können, will Dr. Rainer Hackstein, Supply Chain Experte der AEB, gerne mit Ihnen besprechen. Kommen Sie doch einfach zur kostenlosen Academy auf der get reconnected am 22. Juni oder zu einem der angebotenen Online-Seminare 2021.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare